Berufskrankheit: Wie ist man geschützt, wenn man seinen Job nicht mehr ausüben kann?

Was passiert, wenn die Gesundheit so stark beeinträchtigt ist, dass der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann? Ein solches Szenario kann nicht nur das Leben auf den Kopf stellen, sondern auch erhebliche finanzielle Folgen haben. Nicht umsonst ist die Arbeitskraftabsicherung in der täglichen Beratung ein so wichtiges und entscheidendes Thema.

Was dabei – das gilt für Kunden und Vermittler gleichermaßen – oft ausgeblendet wird, sind die bereits bestehenden Ansprüche. Und genau diese Frage sollten Vermittler in das Zentrum einer Arbeitskraftabsicherung rücken: Was leistet das soziale Sicherungssystem, und wie können betriebliche und private Absicherungen helfen, finanzielle Engpässe zu vermeiden? Denn sie sind ein wichtiger Baustein in einer funktionierenden Absicherung. In diesem Artikel beleuchten wir die sozialversicherungsrechtlichen Ansprüche und Möglichkeiten der betrieblichen Absicherung für das Gespräch mit dem Kunden.

Krankengeld

Wenn Arbeitnehmer durch Krankheit arbeitsunfähig sind, zahlt der Arbeitgeber zunächst bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung. Danach gibt es für gesetzlich Versicherte Krankengeld. Hierunter versteht man die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse nach dem Ende der Lohnfortzahlung. Die Höhe des Krankengeldes richtet sich nach Ihrem regelmäßigen Einkommen. Im Allgemeinen sind das 70 Prozent vom Brutto, jedoch höchstens 90 Prozent vom Netto. Das Krankengeld ist auf einen gesetzlichen Höchstbetrag von 120,75 Euro pro Tag (Stand: 2024) begrenzt. Von den 120,75 Euro werden noch Beiträge für die Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und die Pflegeversicherung abgezogen, sodass lediglich knapp 106 Euro zur Auszahlung kommen. Die unterliegen zudem dem Progressionsvorbehalt, werden also indirekt mit dem übrigen Einkommen des Jahres besteuert.

Häufig fällt in dem Zusammenhang auch der Begriff des Krankentagegeldes. Das Krankentagegeld ist eine Leistung einer privaten Zusatzversicherung. Die Versicherten bestimmen selbst, wie hoch die Leistung ist, maximal kann das aktuelle Nettoeinkommen abgesichert werden. Eine solche Zusatzversicherung benötigen alle, die nicht gesetzlich versichert sind, denn sie erhalten kein Krankengeld der GKV. Grundsätzlich kann eine ergänzende Krankentagegeldversicherung aber auch sinnvoll sein, wenn die GKV zahlen muss. Der Hintergrund: Nehmen wir einen Angestellten, der 3.700 Euro brutto und 2.400 Euro netto verdient. Ab dem 43. Krankheitstag würden lediglich 1.894 Euro Krankengeld ausgezahlt – eine Lücke von 500 Euro oder rund 20 Prozent gegenüber dem Nettoeinkommen, die über einen längeren Zeitraum die Finanzen schmerzlich belastet.

Gesetzliche Erwerbsminderungsrente

Dauert eine Arbeitsunfähigkeit länger an und können Arbeitnehmer nicht mehr in den Job zurückkehren, läuft das Krankengeld aus und es besteht ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Diese greift, wenn die Betroffenen weniger als sechs Stunden täglich in ihrem Beruf oder einer anderen Tätigkeit arbeiten können. Die Höhe variiert je nach Beitragszeit und individueller Erwerbsfähigkeit.

Der Anspruch besteht, wenn der Arbeitnehmer aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nur noch weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann. Unterschieden wird zwischen:

  • voller Erwerbsminderung: bei einer Arbeitsfähigkeit von weniger als drei Stunden täglich.
  • teilweiser Erwerbsminderung: bei einer Arbeitsfähigkeit zwischen drei und sechs Stunden täglich.

Weitere Voraussetzungen: Die betroffene Person muss mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben (allgemeine Wartezeit). Neben der allgemeinen Wartezeit müssen in den letzten fünf Jahren vor dem Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung geleistet worden sein.

Gesetzliche Unfallversicherung

Besteht ein Zusammenhang zwischen einem Unfall oder einer Berufskrankheit und dem Aus im Job, können Beschäftigte Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung haben, die Heilbehandlungen, Reha-Maßnahmen und unter bestimmten Umständen auch Rentenzahlungen umfasst. Voraussetzung dafür ist ein Arbeitsunfall, der infolge einer versicherten Tätigkeit passiert: Dazu können Unfälle im Betrieb zählen oder auch auf dem Arbeitsweg. Berufskrankheiten sind Krankheiten, die sich Versicherte infolge der versicherten Tätigkeit zuziehen. Sie müssen entweder in der Berufskrankheiten-Verordnung bezeichnet oder nach neuen medizinischen Erkenntnissen durch den Beruf verursacht sein.

Pflegeversicherung

Sollte eine gesundheitliche Beeinträchtigung so stark sein, dass Pflegebedürftigkeit entsteht, können Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Pflegebedürftige in den vergangenen zehn Jahren mindestens zwei Jahre in der sozialen Pflegeversicherung versichert gewesen ist. Zudem muss die Pflegebedürftigkeit durch einen Gutachter festgestellt werden. Dabei wird geprüft, inwieweit eine Person ihren Alltag eigenständig meistern kann und in welchen Bereichen sie Unterstützung benötigt. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Maß der Selbstständigkeit. Neben körperlichen Einschränkungen werden auch kognitive, psychische und soziale Herausforderungen berücksichtigt. Die Einstufung der Pflegebedürftigkeit erfolgt in fünf Pflegegrade. Grundsätzlich gilt: Je höher der Pflegegrad, desto stärker ist die Selbstständigkeit der betroffenen Person eingeschränkt.

Betriebliche Ansprüche

Die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist eine Absicherung, die viele Unternehmen ihren Mitarbeitern im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge anbieten. Sie bietet Schutz vor finanziellen Einbußen, wenn Beschäftigte aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen dauerhaft ihren Beruf nicht mehr ausüben können.

Im Falle einer Berufsunfähigkeit zahlt die Versicherung eine monatliche Rente, die oft deutlich höher ausfällt als die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Diese Rente dient dazu, das Einkommen teilweise oder vollständig zu ersetzen, sodass der Lebensstandard trotz der Einschränkungen gesichert bleibt. Die betriebliche BU ist oft mit der betrieblichen Altersvorsorge kombiniert. In diesem Fall fließen die Beiträge in ein Vorsorgeprodukt, das neben der BU-Rente auch eine Altersrente aufbaut.

Private Ansprüche

Die Lücken zwischen dem aktuellen Einkommen und den möglichen Leistungen aus den gesetzlichen und betrieblichen Ansprüchen sollte mit einer privaten Absicherung geschlossen werden. Dazu gehören neben der klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung als Absicherungsinstrument auch die Grundfähigkeitversicherung, die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung sowie die Unfallversicherung.

© Titelbild: Zamrznuti tonovi / stock.adobe.com

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