Makler sind Risikomanager für Ihre Kunden. Die eigenen Risiken wie ein Todesfall, eine Berufsunfähigkeit oder auch die betrieblichen Risiken sind jedoch oft erschreckend schlecht abgesichert. So titelte das Versicherungsmagazin vor einigen Jahren: “Viele Versicherungsmakler sind bei der Einschätzung von Cyber-Risiken zu blauäugig.” Cyber-Risiken würden von Versicherungsmaklern oft unterschätzt, der Betrieb damit massiv gefährdet, wie Norbert Porazik vom Maklerpool Fondsfinanz bilanzierte.
Im Sommer 2023 legte die Studie eines Versicherers nach: Selbstständige nähmen viele eigene Risiken gar nicht wahr – das gilt natürlich auch für die Versicherungsmakler. Nach der Studie sind 62 Prozent der Selbstständigen nicht gegen die Folgen einer Krankheit, Berufsunfähigkeit oder eines Unfalls versichert. Und auch in den Bereichen der Betriebshaftpflicht, Cyber oder Inhaltsversicherung hat die Studie erhebliche Versicherungslücken aufgedeckt. Mit dieser lückenhaften Absicherung gefährden Versicherungsmakler die finanzielle Unabhängigkeit der eigenen Familie und den Fortbestand ihres Unternehmens. Zeit, das zu ändern: Das sind die ersten Schritte, die jeder Versicherungsmakler gehen sollte.
Schritt 1: Risikoanalyse und -bewertung
Der Tätigkeit als Versicherungsmakler wohnen bestimmte Risiken inne. Dazu zählen natürlich Beratungsfehler, die mit einer fehlenden oder unvollständigen Dokumentation einhergehen. Datenschutzverletzungen können ebenso zum Problem werden wie Änderungen in der Gesetzgebung oder wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten durch den Konflikt mit einem Wettbewerber. Eine fundierte Risikoanalyse hilft, spezifische Gefahren zu identifizieren, die für das Unternehmen und die eigene Tätigkeit relevant sind. Dies ermöglicht eine gezielte und effiziente Absicherung.
Schritt 2: Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Versicherungsdeckung
Versicherungsbedürfnisse ändern sich mit der Zeit, sei es durch Wachstum des Unternehmens oder eine aktuelle Risikoanalyse – siehe Schritt 1. Eine regelmäßige Überprüfung stellt sicher, dass keine Deckungslücken entstehen. Makler sollten ihre eigenen Versicherungen regelmäßig überprüfen und an veränderte Umstände anpassen.
Diese Versicherungen sollten Versicherungsmakler dabei im Fokus haben:
1. Berufshaftpflichtversicherung
Fehler oder Versäumnisse in der Vermittlung von Versicherungsprodukten können zu Stress im Maklerbüro und zu Schadenersatzforderungen führen. Ein Haftpflichtfall kann existenzbedrohend sein, wenn der Makler oder seine Firma für hohe Schäden haftet. Deshalb ist die Berufshaftpflichtversicherung als Vermögensschadenhaftpflichtversicherung auch gesetzlich vorgeschrieben. Unbedingt die Haftungssummen immer wieder überprüfen!
2. Betriebsunterbrechungsversicherung
Betriebsunterbrechungen durch Feuer, Wasser oder andere Schäden können den Geschäftsbetrieb lahmlegen und zu erheblichen finanziellen Verlusten führen. Die Betriebsunterbrechungsversicherung deckt den Ertragsausfall während einer Unterbrechung ab und hilft, die Fixkosten weiterhin zu decken.
3. Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung
Persönliche Risiken wie Tod oder dauerhafte Berufsunfähigkeit können die Existenz des Betriebes, des Versicherungsmaklers selbst und seiner Familie gefährden. Lebensversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen sorgen dafür, dass im Ernstfall finanzielle Unterstützung für die Hinterbliebenen oder den Versicherungsmakler selbst zur Verfügung steht.
4. Krankentagegeldversicherung
Bei längerer Krankheit kann der Verdienst ausbleiben, was insbesondere für kleinere Versicherungsmakler und Einzelunternehmer problematisch ist. Eine Krankentagegeldversicherung gleicht den Verdienstausfall während einer Krankheit aus.
5. Cyber-Versicherung
Cyberangriffe und Datenlecks sind ein zunehmendes Problem, auch für kleinere Maklerbüros. Der Verlust sensibler Kundendaten kann zu hohen Strafen und Imageverlust führen. Eine Cyber-Versicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Datenverlust und Cyberangriffen.
6. Rechtsschutzversicherung
Streitigkeiten mit Kunden, Lieferanten oder Angestellten können teuer und langwierig sein. Eine Rechtsschutzversicherung deckt die Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen ab und schützt vor den finanziellen Folgen eines Rechtsstreits.
Schritt 3: Notfall- und Krisenmanagementplan erstellen
Ein gut durchdachter Plan ermöglicht es, schnell und effektiv auf unerwartete Ereignisse zu reagieren und minimiert die Auswirkungen auf das Geschäft. Das gilt zum Beispiel für datenschutzrechtliche Verstöße ebenso wie für wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen. Nur wer als Versicherungsmakler weiß, wie er in einer solchen Situation reagieren muss und welchen Experten er sich an seine Seite holen kann, der wird potenzielle Krisensituationen wie Betriebsunterbrechungen oder Rechtsstreitigkeiten gut managen.
Schritt 4: Kontinuitätsplanung und Nachfolgeregelung
Ein klarer Plan für den Notfall oder den Ruhestand gewährleistet die Fortführung des Unternehmens und schützt sowohl die Erträge als auch die Kundenbeziehungen. Viele Versicherungsmakler – sei es als Einzelunternehmer oder als Rechtsgesellschaft – haben keine Vorstellung, was mit ihrem Betrieb passiert, wenn ihnen etwas zustößt. Zurück bleiben dann eine Familie oder Geschäftspartner, die etwas regeln müssen, was bereits lange hätte geregelt sein können. Versicherungsmakler entwickeln besser heute als morgen eine Kontinuitäts- und Nachfolgeregelung, um sicherzustellen, dass das Unternehmen auch bei unerwarteten Ereignissen, wie Krankheit oder Tod des Inhabers, weitergeführt werden kann.
Schritt 5: Vertrauensperson(en) einbinden
Jeder Versicherungsmakler kann durch eine unerwartete Wendung im Leben in die Situation kommen, sich nicht oder nicht mehr in vollem Umfang um sein Unternehmen und seine privaten Belange kümmern zu können. Um für diese Situation gewappnet zu sein, empfiehlt es sich, rechtzeitig eine oder mehrere Vertrauenspersonen einzubinden, die im Notfall handeln können. Die benötigen dafür die folgenden Informationen:
1. Zugang zu privaten Dokumenten
Dazu gehören vorwiegend Unterlagen wie eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung.
2. Zugang zu rechtlichen und geschäftlichen Dokumenten
Die Vertrauensperson sollte Zugang zu allen Dokumenten und Informationen für das Unternehmen haben. Dazu gehören Gesellschaftsverträge, Handelsregisterauszüge, Genehmigungen, Lizenzen und Versicherungsverträge. Aber auch alle relevanten Vereinbarungen mit Versicherern, Dienstleistern, IT-Dienstleistern und Kunden sollten zugänglich sein.
3. Finanzielle Informationen
In einem Notfall ist es wichtig, dass der Bevollmächtigte handeln und reagieren kann – privat wie auch betrieblich. Deswegen ist der Zugang zu Bankkonten, Informationen zu laufenden Zahlungen, Krediten und Bürgschaften wichtig. Das gilt auch für Buchhaltungsunterlagen wie Jahresabschlüsse, Steuerunterlagen, aktuelle Buchhaltungsdaten, laufende Verbindlichkeiten und Forderungen.
4. IT-Systeme und Zugangsrechte
Damit die Firma in einem Notfall keinen technischen Schiffbruch erleidet, sollte die Vertrauensperson die Zugangsdaten zu allen relevanten IT-Systemen (CRM, Vertragsverwaltungssysteme, E-Mail-Konten, Cloud-Dienste) bekommen. Ebenso wichtig sind Informationen über Sicherheitsvorkehrungen wie Backups, Passwörter, Verschlüsselungstechnologien und Notfallpläne bei IT-Ausfällen. Auch der Kontakt mit externen Dienstleistern kann entscheidend sein: Deswegen sollten die Kontaktdaten von IT-Dienstleistern, Hosting-Providern und Softwareanbietern, inklusive Support-Informationen hinterlegt werden.
5. Betriebsinterne Abläufe und Prozesse
Wenn der Betriebsinhaber im Maklerbüro ausfällt, muss eine andere Person die Verantwortung übernehmen. Hilfreich kann dabei die Dokumentation der wichtigsten Arbeitsprozesse wie die Vertragsverwaltung, Schadensabwicklung, Kundenakquise und -pflege sein. Das gilt auch für die Mitarbeiterinformationen mit Informationen zu Angestellten, deren Aufgabenbereiche, Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen und Ansprechpartner für personalbezogene Angelegenheiten.
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