Grundfähigkeit versus Berufsunfähigkeit

Die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Grundfähigkeitsversicherung haben auf den ersten Blick eine Gemeinsamkeit: Beide können den Einkommensverlust absichern, der durch gesundheitliche Einschränkungen entstehen kann. Doch ihr Schutzansatz unterscheidet sich fundamental. Während die BU den beruflichen Status und das Einkommen schützt, stellt die Grundfähigkeitsversicherung sicher, dass die versicherte Person trotz gravierender körperlicher oder geistiger Einschränkungen finanziell abgesichert bleibt – unabhängig davon, ob sie ihren Beruf weiter ausüben kann oder nicht.

Die WWK Berufsunfähigkeitsversicherung schützt die Fähigkeit, seinen Beruf auszuüben – geht das nicht mehr zu mindestens 50 Prozent, wird die versicherte BU-Rente als Leistung fällig. Die WWK Grundfähigkeitsversicherung schützt dagegen zentrale körperliche und geistige Grundfähigkeiten, die für ein selbstbestimmtes Leben nötig sind. Wer diese Fähigkeiten verliert, bekommt die versicherten Leistungen der Grundfähigkeitsversicherung.

Die Leistungen der BU-Versicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zielt darauf ab, das Einkommen zu sichern, wenn der versicherte Kunde seinen zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann.

Das Hauptziel der Berufsunfähigkeitsversicherung besteht darin, den Einkommensverlust abzufedern, der durch gesundheitlich bedingte Berufsunfähigkeit entstehen kann. Dadurch wird sichergestellt, dass der Lebensstandard auch dann aufrechterhalten werden kann, wenn der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.

Die WWK Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine Rente, wenn der Versicherte seinen Beruf voraussichtlich für die Dauer von mindestens 6 Monaten oder wenigstens für einen ununterbrochenen Zeitraum von mehr als 6 Monaten nicht mehr zu mindestens 50 Prozent ausüben kann, den er vor Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübt hat. Dabei ist maßgeblich, ob die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr möglich ist – es wird nicht darauf abgestellt, ob der Versicherte möglicherweise abstrakt noch eine andere Tätigkeit ausüben könnte. Die Ursache für die Berufsunfähigkeit kann sowohl im Arbeitsumfeld – zum Beispiel durch eine Berufskrankheit – als auch in der Freizeit, zum Beispiel durch einen Sport- oder Autounfall, liegen.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine maßgeschneiderte Absicherung für das individuelle Berufsbild. Wer allerdings trotz gesundheitlicher Einschränkungen seinen Beruf weiterhin ausüben kann, erhält aus der BU-Versicherung keine Leistung.

Das Leistungsspektrum der Grundfähigkeitsversicherung

Die Grundfähigkeitsversicherung verfolgt einen anderen Ansatz als die Berufsunfähigkeitsversicherung. Während die Berufsunfähigkeitsversicherung darauf abzielt, das Einkommen bei Verlust der beruflichen Tätigkeit zu sichern, schützt die Grundfähigkeitsversicherung grundlegende körperliche und geistige Fähigkeiten, die für ein selbstbestimmtes Leben notwendig sind. Ihr Schutz geht somit über das Erwerbsleben hinaus und erstreckt sich auf alle Lebensbereiche – also sowohl auf den Beruf als auch auf die Freizeit.

Die WWK Grundfähigkeitsversicherung sichert den Verlust elementarer körperlicher oder geistiger Fähigkeiten ab. Dazu gehören etwa das Sehen, Sprechen, Hören oder Hände gebrauchen. Wer eine dieser oder andere versicherte Fähigkeiten aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls verliert, erhält eine vertraglich vereinbarte Leistung. Der Fokus der Grundfähigkeitsversicherung liegt also nicht darauf, ob eine Person weiterhin ihren Beruf ausüben kann, sondern darauf, ob sie im Alltag wesentliche Tätigkeiten noch selbstständig ausführen kann.

Eine Leistung aus der Grundfähigkeitsversicherung erfolgt, wenn eine oder mehrere im Vertrag definierte Grundfähigkeiten verloren gehen oder nur noch stark eingeschränkt zur Verfügung stehen. Anders als bei der BU-Versicherung ist es dabei unerheblich, ob dieser Verlust die Berufsausübung beeinträchtigt oder nicht – entscheidend ist allein, ob eine der versicherten Fähigkeiten nicht mehr vorhanden ist.

Die Ursache für den Verlust kann sowohl im Beruf als auch in der Freizeit liegen. Hier gibt es eine Überschneidung zur Berufsunfähigkeitsversicherung, denn auch dort können sowohl berufliche als auch private Ursachen zur Leistung führen. Der entscheidende Unterschied ist jedoch, dass die Grundfähigkeitsversicherung nicht auf die Berufstätigkeit beschränkt ist, sondern einen universellen Schutz bietet. Das bedeutet, dass auch Personen eine Leistung erhalten, wenn sie zwar weiterhin arbeitsfähig sind, aber im Alltag erhebliche Einschränkungen haben.

Die Beratung zu den Lösungen

In der Praxis wird die Grundfähigkeitsversicherung häufig als eine Art „BU light“ betrachtet – als eine günstige und leichter erreichbare Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung oder als eine Notlösung für Kunden mit Vorerkrankungen, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können. Diese Sichtweise ist jedoch irreführend und wird der eigentlichen Schutzlogik der Grundfähigkeitsversicherung nicht gerecht. Denn sie ist kein Ersatz für die BU, sondern ein eigenständiges Produkt mit einer vollkommen anderen Zielsetzung.

Da sich die Schutzkonzepte von BU und Grundfähigkeitsversicherung grundlegend unterscheiden, sollte die Entscheidung für eine der beiden Versicherungen – oder eine Kombination aus beiden – im Beratungsgespräch geklärt werden. Entscheidend ist die Antwort auf die Frage, welche Fähigkeiten für den Kunden so essenziell sind, dass ihr Verlust abgesichert werden sollte. Möchte der Kunde vorwiegend sein Einkommen sichern und sich gegen das Risiko absichern, seinen Beruf nicht mehr ausüben zu können? Dann ist die BU die erste Wahl. Geht es ihm hingegen um den Schutz der eigenen Selbstständigkeit im Leben – unabhängig vom Beruf? Dann kann die Grundfähigkeitsversicherung eine sinnvolle Absicherung sein.

Und wer als Vermittler seinen Kunden in beiden Richtungen Sicherheit vermitteln möchte, der erwägt eine Kombination aus den beiden Lösungen: Denn die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Grundfähigkeitsversicherung stehen nicht für ein Entweder-oder, sondern für ein Miteinander.

Titelbild: © deagreez / stock.adobe.com

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