Riester-Rente im Ausland: Förderung und Steuervorteile behalten

Nicht wenige Menschen entscheiden sich dafür, ihren Lebensabend im Ausland zu verbringen. Bei der Planung wird aber oft die Riester-Rente vergessen: Ein Fehler, der teuer werden kann, wenn die Förderung zurückgezahlt werden muss. Das ist zu beachten.

Wegzug in ein Land der EU bzw. EWR

Früher mussten Riester-Sparer einem Wegzug aus Deutschland grundsätzlich alle Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen, weil ein Wegzug ins Ausland als schädliche Verwendung der Riester-Rente klassifiziert worden war. Aber hier gilt seit einem EuGH-Urteil aus dem Jahr 2010 eine deutlich vorteilhaftere Regelung für die Riester-Rente bei einem Wegzug ins Ausland: Die Sparer müssen weder die Zulagen noch die Steuervorteile zurückzahlen, wenn sie ins EU- bzw. EWR-Ausland ziehen. Verlegen sie also im Alter ihren Wohnsitz an die Costa del Sol, müssen sie nicht mehr die Förderung Ihrer Riester-Rente zurückzahlen.

Wer bereits im Erwerbsleben und vor dem Rentenbeginn ins Ausland geht, zahlt im Allgemeinen nicht mehr in die deutsche Rentenversicherung ein oder erhält eine Besoldung als Beamter. Damit endet die Riester-Förderung. Es gibt dann die Möglichkeit, den Riester-Vertrag beitragsfrei zu stellen oder ihn ohne staatliche Zulagen weiterzuführen. Später bekommen die Sparer aus dem angesparten Kapital eine Rente.

Wegzug in ein Land außerhalb der EU bzw. EWR

Anders sieht es jedoch aus, wenn Riester-Sparer aus Deutschland ins Ausland wegziehen und ihren Wohnsitz in einem Land außerhalb der EU bzw. des EWR nehmen. Hier geht der Gesetzgeber von einer schädlichen Verwendung aus und will die Zulagen und Steuervorteile erstattet und die Erträge versteuert haben. Was tun? Eine Möglichkeit besteht natürlich darin, den Vertrag aufzulösen und sich das Kapital auszahlen zu lassen. Steuervorteile und Zulagen werden dann aber vom Guthaben abgezogen und einbehalten.

Die Alternative: Die betroffenen Riester-Sparer lassen ihre Riester-Rente ohne staatliche Förderung ruhen. Der fällige Rückzahlungsbetrag wird dann erst einmal bis zum Rentenbeginn gestundet. Wer über den Rentenbeginn hinaus eine Stundung in Anspruch nehmen will, kann das machen, er oder sie müssen nur mindestens 15 Prozent der fälligen Rentenzahlungen zur Rückzahlung verwenden. Das gilt auch, wenn man erst im Alter nach Rentenbeginn ins Ausland wegzieht.

Die Stundung erfolgt nicht mehr wie bis 2010 zinslos. Die fälligen Zinsen werden nur dann erlassen, wenn man durch einen Rückzug aus dem Ausland erneut zulagenberechtigt für die Riester-Rente wird oder als ehemals Zulagenberechtigter in den EU- EWR-Raum zurückzieht: In dem Fall wird man so gestellt, als wäre man direkt in ein Land der EU bzw. des EWR verzogen.

Wohn-Riester im EU-Ausland

Denkbar ist die Konstellation, dass das Sparkapital des Riester-Vertrages für eine Immobilie im EU- bzw. EWR-Ausland genutzt werden soll. So ist etwa die WWK Premium FörderRente protect auch als Wohn-Riester möglich. Seit 2010 ist der Erwerb von Wohneigentum auch dann begünstigt, wenn die Wohnung im EU-/EWR-Ausland belegen ist (§ 92a EStG). Gefördert werden aber nur Wohnimmobilien, die die Hauptwohnung oder den Mittelpunkt der Lebensinteressen des Zulageberechtigten darstellen. Ferienwohnungen können damit nicht gefördert werden. Wer also mit seinem Altersvorsorgevermögen des Riester-Vertrages ein Haus bzw. eine Wohnung als Altersruhesitz in der EU oder dem EWR erwerben will, kann die Förderung ebenso wie bei einer Immobilie in Deutschland nutzen. Damit besteht die Möglichkeit,

  • ein schon angespartes Altersvorsorgevermögen aus dem Riester-Vertrag in voller Höhe oder bis zu 75 Prozent zur Finanzierung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu verwenden,
  • für die laufenden Tilgungsbeiträge die Riester-Förderung in Form der Altersvorsorgezulage und ggf. eines ergänzenden Sonderausgabenabzugs zu erhalten oder
  • das angesparte Kapital zu Beginn der Rentenphase komplett oder bis zu 75 Prozent zu entnehmen, um damit die selbst genutzte Wohnimmobilie zu entschulden.

Eine WWK Premium FörderRente protect ist also auch dann ein interessantes Vorsorge-Modell, wenn der Versicherte mit dem Gedanken spielt, seinen Altersruhesitz in das Ausland zu verlegen.

Titelbild: © Nomad_Soul / stock.adobe.com

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