Photovoltaikversicherung: Der oft vergessene Versicherungsschutz

Immer mehr Menschen nutzen ihre eigenen Dachflächen im Eigenheim oder einer Wohnanlage, um Sonnenenergie für die Stromproduktion zu nutzen. Auch Carport- und Terrassendächer werden immer häufiger mit Modulen bestückt, um Strom zur Einspeisung und für den eigenen Verbrauch zu produzieren. Viele vergessen aber, für den richtigen Versicherungsschutz zu sorgen.

Dabei gibt es viele Ursachen für Schäden an PV-Anlagen: Vor allem Brand- und Sturmschäden sind für rund 40 Prozent aller Schäden an PV-Anlagen verantwortlich. In 17 von 100 Fällen verursacht Blitzschlag Schäden an den Anlagen, weitere häufige Schadensursachen sind Schneedruck und Diebstahl.

Denn Schäden an den Modulen oder der gesamten Anlage werden teuer. Die Absicherung ist auf zwei Wegen möglich.

Erster Weg: Die Wohngebäudeversicherung

Der Kunde kann zusammen mit dem Vermittler den Schutz über die WWK Wohngebäudeversicherung vereinbaren. Die PV-Anlage muss dabei ausdrücklich im Versicherungsschein benannt sein. Im Rahmen der Gebäudeversicherung ist die PV-Anlage damit gegen die Gefahren der Gebäudeversicherung geschützt: Dazu gehören die Absicherung gegen die klassischen Risiken

  • Feuer,
  • Leitungswasser,
  • Sturm und je nach Versicherungsumfang auch
  • Elementargefahren.

Die WWK Wohngebäudeversicherung sichert dabei nicht nur die PV-Module selbst ab, sondern auch die Installationen wie Montagerahmen, Befestigungselemente, den Wechselrichter sowie die Verkabelung.

Zweiter Weg: Der Baustein Photovoltaiktechnik plus

Die WWK bietet im Rahmen der Wohngebäudeversicherung als Ergänzung den Baustein Photovoltaiktechnik plus an. Damit versichern die Vermittler für den Kunden die Photovoltaikanlage zusätzlich. Der Schutz gilt für die am versicherten Gebäude (auch Nebengebäude oder Garage) außen angebrachten, sowie die in das Gebäude integrierten Photovoltaikanlagen. Mitversichert ist über die Module hinaus die komplette technische Peripherie, dazu gehören etwa der Montagerahmen, anlagenspezifische Befestigungselemente, Verkabelung, Mess-, Steuer-, Regeltechnik (MSR-Technik) und der Wechselrichter, außerdem ein Batteriespeicher als Teil der Anlage.

Der Schutz geht dabei deutlich weiter als der im Umfang der klassischen WWK Wohngebäudeversicherung. So sind Sachschäden sowie das Abhandenkommen der Anlage oder Teile davon durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung mitversichert. Vor allem aber sind Sachschäden auch versichert durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter sowie bei Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehlern. Und selbst Tierverbiss und Schäden durch Schneedruck sind vom Versicherungsschutz mit umfasst.

Ertragsausfall ist ebenfalls mitversichert

Mit einem Schaden an der PV-Anlage oder gar einem Diebstahl verliert der Kunde die Einspeisevergütung. Diesen sogenannten Ertragsausfall kann der Vermittler dem Kunden über den Baustein Photovoltaiktechnik plus versichern. Und auch Strom, der wegen des versicherten Ausfalls der Anlage zusätzlich aus dem Netz entnommen werden muss, ist über diesen Baustein mitversichert. Gezahlt wird eine Entschädigung längstens für zwölf Monate, die Höhe des Ersatzes bemisst sich nach der Nennleistung der Anlage.

Titelbild: © Valerii Apetroaiei / stock.adobe.com

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