Elementarschutz: Auch für Mieter wichtig

Das Risiko von Elementarschäden sehen die meisten Menschen vorwiegend für Immobilieneigentümer – und stocken die Wohngebäudeversicherung entsprechend auf. Aber das Risiko betrifft natürlich auch den Hausrat – und damit die Hausratversicherungen von Eigentümern und Mietern gleichermaßen.

Als Naturgefahren zählen

  • Überschwemmung
  • Rückstau
  • Erdbeben
  • Erdsenkung
  • Erdrutsch
  • Schneedruck / Dachlawinen
  • Lawinen
  • Vulkanausbruch

Die WWK Hausratversicherung deckt all diese Gefahren für den Hausrat der Kunden ab. Für den Versicherungsschutz gibt es eine Wartezeit von einer Woche ab Antragseingang beim Versicherer. Zudem gilt eine Selbstbeteiligung im Schadensfall als vereinbart, die sich nach dem Schadensauslöser richtet:

  • bei Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck/ Dachlawinen, Lawinen und Vulkanausbruch 500 Euro,
  • bei Überschwemmung und Rückstau wegen Starkregen 500 Euro,
  • bei Überschwemmung und Rückstau wegen Ausuferung von Gewässern je nach Gefährdungsklasse 500 bis 5.000 Euro.

Eigenes Risiko ermitteln

Viele Versicherungsnehmer zögern, einen zusätzlichen Beitrag zur Hausratversicherung für den Schutz gegen Elementarschäden zu bezahlen. Dabei sind die Risiken keineswegs zu unterschätzen: Ohne eine entsprechende Absicherung erhalten Betroffene keine Erstattung für Elementarschäden. Unentschlossene Kunden können ihr persönliches Risiko übrigens selbst einschätzen – der Naturgefahren-Check des GDV bietet hierbei eine wertvolle Unterstützung.

Das Risiko ist ganz konkret!

Ist der Kunde bei eigenem Risiko bisher nicht überzeugt, hilft es, einmal potenzielle Schadensszenarien durchzuspielen. Ein Beispiel: Bei einer Überflutung könnte der Keller eines Mietshauses betroffen sein. Die E-Bikes wären nach einem Wassereinbruch nicht mehr nutzbar, der Tiefkühlschrank wäre zerstört, und der Koffer mit den Winterkleidern müsste entsorgt werden. Solche Schäden erreichen schnell Schadenssummen von 10.000 Euro.

Ein weiteres Beispiel: Bei einem Erdrutsch ist oft mit einem Totalschaden zu rechnen, wenn der Hausrat in der Wohnung von den Erdbewegungen erfasst wird. Doch selbst bei einem kleineren Schaden durch Starkregen – etwa ein durchnässtes Möbelstück, ein kaputter Fernseher oder ein beschädigter Teppich – erscheint der jährliche Mehraufwand von durchschnittlich 20 bis 50 Euro sinnvoll.

Versicherungssumme überprüfen

Für Vermittler ist es empfehlenswert, sich bei der Beratung ausreichend Zeit zu nehmen und dabei besonders auf die Versicherungssumme zu achten. Befinden sich wertvollere Gegenstände im Keller oder auf dem Dachboden, sollte gemeinsam mit dem Kunden geprüft werden, ob eine Anpassung der Versicherungssumme bei der WWK Hausratversicherung notwendig ist. Idealerweise wird die Summe so gewählt, dass eine Unterversicherung ausgeschlossen wird.

In der Beratung sollte zudem der klassische Hausratschutz nicht zu kurz kommen: Welche Risiken möchte der Kunden über den Elementarschutz hinaus versichert haben? Welche Zusatzbausteine zur WWK Hausratversicherung optimieren den Schutz des Kunden? Gibt es Fahrräder, Wertgegenstände oder andere Besonderheiten, die dem Kunden wichtig und wertvoll sind? Am Ende steht dann eine individuell angepasste Hausratversicherung, der sauber dokumentiert die Wünsche des Kunden genau widerspiegelt – auch beim Thema Elementarschaden.

Titelbild © Gatot / stock.adobe.com

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NewFinance Redaktion
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