Seit Januar 2024 bestehen hinsichtlich der staatlichen Arbeitnehmersparzulage veränderte Einkommensgrenzen. Die Grenze des zu versteuernden Einkommens innerhalb der Förderung wurde mehr als verdoppelt. Dies führt dazu, dass schätzungsweise über 17 Millionen Arbeitnehmer mehr als zuvor von der Zulage profitieren und so der Vermögensaufbau mit staatlicher Förderung und Leistungen des Arbeitgebers möglich ist.
Was ist die Arbeitnehmersparzulage?
Bei der Arbeitnehmersparzulage handelt es sich um eine staatliche Zulage für regelmäßiges Sparen und den Vermögensaufbau. Gekoppelt ist die Sparzulage an den Abschluss eines Vertrages über Vermögenswirksamen Leistungen, kurz: VL. Viele Arbeitgeber in Deutschland beteiligen sich an diesen Leistungen und übernehmen zumindest einen Teil der entsprechenden Zahlungen. Auf die jährlichen Einzahlungen in einen VL-Vertrag zahlt der Staat die Arbeitnehmersparzulage.
Unter welchen Voraussetzungen erhält man die Arbeitnehmersparzulage?
Um die Arbeitnehmersparzulage zu erhalten, sind mehrere Voraussetzungen zu erfüllen. Diese finden sich im Fünften Vermögensbildungsgesetz und lauten:
- Es muss sich um einen VL-zertifizierten Sparvertrag handeln
- Einkommensgrenzen sind einzuhalten
- Berechtigte sind Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte, Richter und Soldaten, jedoch keine Freiberufler und Selbstständige
Eine weitere, wichtige Voraussetzung ist das Einhalten der Einkommensgrenzen in Form des zu versteuernden Einkommens.
Wie hoch sind die Einkommensgrenzen aktuell?
Bis zu diesem Jahr lagen die Einkommensgrenzen, die im Rahmen der Arbeitnehmersparzulage eingehalten werden müssen, bei 17.900 Euro für Ledige und 35.800 Euro für Verheiratete. Seit Januar 2024 sind die Grenzen deutlich angehoben worden und belaufen sich nun auf 40.000 Euro (Ledige) bzw. 80.000 Euro (Verheiratete). Je nachdem, ob und wie viele Kinder vorhanden sind und ob der Empfänger verheiratet ist oder nicht, entsprechen die Obergrenzen ungefähr dem folgenden Bruttoeinkommen:
- Alleinstehend und keine Kinder: 51.200 Euro
- Alleinstehend und 1 Kind: 61.800 Euro
- Verheiratet (1 Arbeitnehmer) und 1 Kind: 104.900 Euro
- Verheiratet (2 Arbeitnehmer) und 2 Kinder: 124.200 Euro
Wie hoch ist die Arbeitnehmersparzulage?
Wie hoch die Arbeitnehmersparzulage ausfällt, ist von der Höhe der Einzahlungen und der Art des Vertrages abhängig. Diesbezüglich wird zwischen einem Vertrag zur wohnwirtschaftlichen Verwendung (meistens ein Bausparvertrag) sowie einem Vertrag für das Beteiligungssparen, wie zum Beispiel einem Fondssparplan, differenziert. Je nach Vertrag fällt die Arbeitnehmersparzulage wie folgt aus:
- Bausparvertrag: 9 % auf maximal 470 Euro Sparbeitrag im Jahr → Höchstbetrag von 43 Euro jährlich
- Beteiligungssparen: 20 % auf maximal 400 Euro Sparbeitrag im Jahr → Höchstbetrag von 80 Euro jährlich
Deutlich mehr Sparer profitieren aufgrund neuer Einkommensgrenzen
Durch das Anheben der Einkommensgrenzen können schätzungsweise 17,3 Millionen Menschen in Deutschland mehr von der staatlichen Zulage profitieren. Bisher hatten lediglich etwa acht Millionen Arbeitnehmer Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage.
Was müssen Arbeitnehmer tun, um die Sparzulage zu erhalten?
Wer die Arbeitnehmersparzulage erhalten möchte, muss einige Schritte absolvieren:
- Abschluss eines Vertrages über Vermögenswirksamen Leistungen
- Arbeitgeber überweist VL-Leistungen
- Arbeitnehmersparzulage über die Einkommensteuererklärung beantragen
Arbeitnehmer erhalten zu Beginn des Kalenderjahres nach dem Abschluss des VL-Vertrages und alle weiteren Jahre einen Kontoauszug, auf dem vermerkt ist, dass und in welchem Umfang vermögenswirksame Leistungen gezahlt wurden. Mit diesem Kontoauszug lässt sich anschließend über die Einkommensteuererklärung die Gutschrift der Arbeitnehmersparzulage beantragen.
WWK Vermögensbildungspolice: VL-Leistungen einzahlen und Arbeitnehmersparzulage erhalten
Noch nutzen in Deutschland relativ wenige Menschen die Arbeitnehmersparzulage, denn Schätzungen zufolge sind es bisher lediglich etwa 20 Prozent aller Förderberechtigten. Das Potenzial in diesem Bereich ist somit noch sehr groß. Die WWK bietet mit der Vermögensbildungspolice ein Produkt an, welches der staatlich geförderten Altersvorsorge dient und in die die Arbeitnehmersparzulage fließen kann. Insbesondere die folgenden Vorteile der WWK Vermögensbildungspolice können Vermittler gegenüber ihren Kunden kommunizieren:
- kontinuierliches Ansparen von kleineren Beträgen
- bis zu 40 Euro monatlich vom Arbeitgeber dazu erhalten
- garantierte Kapitalauszahlung
- 100 Prozent Todesfallschutz von Beginn an
Wer sich für die Vermögensbildungspolice entscheidet, profitiert durch die neuen Einkommensgrenzen oft erst jetzt von der Arbeitnehmersparzulage. Zusammen mit den Zahlungen des Arbeitgebers erhalten Kunden so im Idealfall Jahr für Jahr 560 Euro „geschenkt“. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus 480 Euro jährlichen VL-Beiträgen durch den Arbeitgeber (40 Euro im Monat) plus der Arbeitnehmersparzulage für einen Fonds-Sparplan in Höhe von 80 Euro im Jahr.
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