Stichwort Baum und Versicherung: Ein Überblick über die relevanten Regelungen

„Mein Freund, der Baum … ist tot …” Ein Schlager-Klassiker von Alexandra aus den späten 1960-er Jahren hat dem Baum musikalisch ein Denkmal gesetzt. Aber tote Bäume eignen sich nicht nur für Schlager-Texter, sondern spielen auch beim Thema Versicherungen eine wichtige Rolle.

Mein Freund, der Baum … kippt um!

Die WWK Privathaftpflicht kann ins Spiel kommen, wenn umstürzende Bäume oder auch herabfallende Äste Schäden an fremdem Eigentum oder Personen verursachen. Kippt der eigene Baum auf das Nachbargrundstück, stellt sich die Frage, ob den Eigentümer ein Verschulden trifft, weil er etwa einen kranken Baum nicht gesichert hat oder herabhängende Äste nicht hat entfernen lassen. Die regelmäßige Kontrolle und Pflege von Bäumen zur Vermeidung von Schäden schließt hingegen eine Haftung meistens aus. Das gilt auch bei Immobilien, die vermietet sind: Hier ist in der Regel die WWK Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht verantwortlich, wenn tatsächlich eine Pflichtverletzung des Eigentümers vorliegt. Ohne schuldhaftes Fehlverhalten sind die Eigentümer in der Regel aus dem Schneider.

Mein Baum – mein Schaden: Welche Versicherung ist zuständig?

Stürzen ein Baum oder Teile davon aus meinem Garten auf meine eigene Immobilie, ist das ein Fall für die Wohngebäudeversicherung. Voraussetzung ist etwa bei der WWK Wohngebäudeversicherung, dass Sturm oder Hagel zu dem Schaden geführt haben. Die Regeln gelten analog auch für die WWK Hausratversicherung, wenn durch den umstürzenden Baum nicht nur die Immobilie selbst, sondern auch der Hausrat zu Schaden gekommen ist.

Ersetzt werden in einem solchen Fall übrigens nicht nur die Kosten, die am Haus selbst entstehen. Auch die Aufräumungskosten für Bäume und Sträucher werden bis zu 10.000 Euro in der WWK Wohngebäudeversicherung plus ersetzt, wenn die so schwer beschädigt sind, dass sie ersetzt werden müssen: Darunter fallen die notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten, um Bäume sowie Sträucher von dem Versicherungsgrundstück zu entfernen, abzutransportieren und zu entsorgen. Dies gilt auch für Bäume und Sträucher des Versicherungsgrundstücks, die auf das Nachbargrundstück fallen. Und auch die Kosten für die Wiederaufforstung von Bäumen und Sträuchern durch Jungpflanzen werden nach einem versicherten Schaden übernommen. Der Versicherer ersetzt die notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für die Wiederaufforstung von Bäumen und Sträuchern auf dem Versicherungsgrundstück.

Schutz für den Eigentümer

Wer selbst einen Baum fällen will und keine professionellen Baumpflegefirmen für das Fällen beauftragen möchte, sollte sich und seine Gesundheit selbst gut absichern. Die WWK Unfallversicherung bietet Schutz bei Unfällen, die bei der eigenhändigen Baumfällung oder natürlich auch -pflege entstehen. Und die WWK Berufsunfähigkeitsversicherung sichert das Einkommen, wenn beim Baum fällen etwas richtig schiefgeht und der Baumbesitzer sich so schwer verletzt, dass er nicht mehr arbeiten kann.

Der Baum als Streitpunkt

Sie werden zu groß, sie nehmen zu viel Licht weg, die Äpfel aus dem eigenen Garten landen beim Nachbarn auf der neuen Terrasse und verursachen Flecken: Bäume sorgen schnell für Streit mit den Nachbarn. Eine Rechtsschutzversicherung deckt die Kosten bei Streitigkeiten mit Nachbarn. Auch mit Behörden kann es Streit geben, wenn etwa Bäume gefällt werden: Nicht selten besteht die Notwendigkeit, behördliche Genehmigungen für das Fällen bestimmter Baumarten oder -größen einzuholen. Und Eigentümer treffen weitreichende Pflichten bei der Verkehrssicherung, wenn tatsächlich ein Baum gefällt wird. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt nicht nur die Kosten für eine rechtliche Beratung zu den Pflichten und Rechten im Zusammenhang mit der Baumfällung und der Verkehrssicherungspflicht: Sie zahlt die Kosten eines Verfahrens, wenn der Streit vor Gericht landet.

Titelbild: © Zamrznuti tonovi / stock.adobe.com

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