Die WWK macht Lust auf die private Haftpflichtversicherung

Das Geschäft mit der privaten Haftpflicht löst nur bei wenigen Vermittlern Begeisterung aus – warum eigentlich? Moderne Tarife wie die WWK Haftpflichtversicherung plus machen Lust auf eine PHV-Beratung. Denn es gibt acht Gründe, genauer hinzuschauen und dem Kunden mit einem exzellenten Tarif die eigene Kompetenz als Vermittler zu zeigen.

1. Und wer zahlt das jetzt?

Was passiert eigentlich, wenn ein Dritter dem eigenen Kunden einen Schaden zufügt, dafür selbst aber nicht einstehen kann, weil keine Haftpflichtversicherung und auch kein haftungsfähiges Vermögen beim Verursacher des Schadens besteht? Die WWK Haftpflichtversicherung plus deckt in diesem Fall den sogenannten Eigenschaden ihrer Versicherten. Zudem bietet die WWK im Tarif PHV plus Spezial-Rechtsschutz für die Durchsetzung von Ansprüchen gegen mittellose Verursacher von Schäden.

2. Das kann doch mal passieren

Das Kind ist erst fünf Jahre alt und fährt schon richtig gut Fahrrad. Bis zu dem Moment, als es den neuen Firmenwagen der Nachbarn mit einer langen Schramme verziert. Das Problem: Kinder unter sieben Jahren (im Straßenverkehr unter zehn Jahren) sind nicht deliktfähig. Somit können sie für Schäden, die sie verursachen, nicht in Haftung genommen werden. In Ausnahmefällen müssten die Eltern – und damit auch deren Haftpflichtversicherung – bei der Verletzung einer Aufsichtspflicht einspringen. Ist aber keine Aufsichtspflichtverletzung nachweisbar, bleibt der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen. Die PHV plus der WWK trägt trotzdem einen Schaden bis zu 100.000 Euro, wenn der Versicherte dies wünscht. Das kann sinnvoll sein, wenn etwa um der guten Nachbarschaft willen der Schaden reguliert werden soll. Übrigens: Der Schutz erstreckt sich nicht nur auf Kinder, sondern generell auf nicht deliktfähige mitversicherte Personen (z.B. Demenzkranke).

3. Da ist man einmal nett (und hoffentlich auch versichert)

Wer anderen einen Gefallen tut und hilft, soll nicht noch bestraft werden, wenn er dabei fahrlässig einen Schaden anrichtet – das ist die gängige höchstrichterliche Rechtsprechung. Das heißt: Wer zum Beispiel als privater Umzugshelfer aus Versehen oder Ungeschick den neuen Flachbildschirm auf der Treppe fallen lässt, muss für den Schaden nicht aufkommen und den Fernseher nicht ersetzen. Und dieser Haftungsausschluss greift natürlich auf den Haftpflichtschutz durch: Ohne Haftung keine Übernahme des Schadens durch die Haftpflichtversicherung. Die WWK übernimmt in der Privathaftpflichtversicherung plus einen möglichen Schaden durch Gefälligkeiten bis zu einer Schadensumme von 50.000 Euro.

4. Schutz für gute Geister

Vermittler sollten bei Kunden mit ehrenamtlichem Engagement unbedingt sicherstellen, dass der Haftpflichtschutz auch in diesem ehrenamtlichen Bereich greift. Damit ist sichergestellt, dass das Ehrenamt nicht zu einem finanziellen Wagnis werden kann.

5. Eben war er noch da …

Ein Schlüssel ist schnell verloren – ein teures Vergnügen, wenn er zu einer Schließanlage gehört oder gar betriebliche Zugänge betroffen sind. Der Austausch von Schließanlagen kostet schnell einige 1.000 Euro! Ein solcher Schaden ist in der PHV plus der WWK bis 100.000 Euro abgesichert.

6. Dir leihe ich nie wieder etwas …

Man leiht sich von einem Bekannten das Tablet und zack – ist es passiert: Das Gerät fällt runter, der Bildschirm ist gerissen und das Tablet ist nicht mehr zu gebrauchen. Wer sich von Freunden etwas leiht und an der geliehenen Sache einen Schaden anrichtet, wird dafür in aller Regel einstehen wollen – die Haftpflichtversicherung plus der WWK übernimmt Schäden an geliehenen Sachen bis zu 50.000 Euro.

7. Das wollte ich nicht. Ehrlich.

Das Internet ist aus unserem Alltag heute nicht mehr wegzudenken, was auch immer mehr für Viren, Phishing-Attacken oder auch Hacker-Angriffe auf betriebliche und private Rechner gilt. Manchmal werden wir ja sogar selbst zur Virenschleuder, weil wir etwa trotz aktuellen Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Virenscanner) aus Unkenntnis eine E-Mail inklusive virenverseuchten Anhang weiterleiten und so erhebliche Schäden anrichten. Die private Haftpflichtversicherung plus der WWK deckt solche Schäden mit ab.

8. Bewegt sich? Ist versichert!

Der Schutz der WWK Privathaftpflicht plus umfasst auch viele Fahrzeuge. Versichert sind damit:

  • Flugmodelle (auch Drohnen) mit einer Startmasse bis max. 250 Gramm
  • Motorboote und sonstige Wassersportfahrzeuge mit Motor: Eigene bis zu einer Motorleistung von 15 PS (11 kW) und fremde bis zu einer Motorleistung von 80 PS (58 kW)
  • eigene Segelboote bis zu einer Segelfläche von 25 qm.

Dazu versichert die WWK den SFR-Schutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung: Auf diesem Weg bekommen Kunden bei einem Unfall mit einem fremden, geliehenen Kraftfahrzeug die nachgewiesene Mehrprämie durch Hochstufung für maximal 5 Jahre erstattet. Auch bei sonstigen Kraftfahrzeugschäden durch Falschbetankung, beim Öffnen der Kraftfahrzeugtüre sowie beim Be- und Entladen oder bei Pflege- und Reparaturarbeiten übernimmt die WWK die Kosten bis zu 2.500 Euro je Schadenfall mit einem Selbstbehalt von 150 Euro.

Titelbild: © Caterina Trimarchi / stock.adobe.com

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