Höchstrechnungszins auf neuem Niedrigstand

Ab 2022 sinkt der Höchstrechnungszins in Deutschland. Was bedeutet das für Versicherer und Kunden? Das erklären wir im Beitrag.

Die Geschichte des Höchstrechnungszinses 

Drei Prozent. So viel betrug der deutsche Höchstrechnungszins im Jahr 1942. Ein Wert, der sich erst 1986 veränderte – damals noch positiv. Zwischen 1994 und 2000 bekamen Kunden mit Renten- oder Lebensversicherungen jährlich vier Prozent Zinsen auf ihr angespartes Kapital. Seit mehreren Jahrzehnten nun sinkt erkontinuierlich. Zuletzt sank er im Jahr 2017 von 1,25 Prozent auf 0,9 Prozent. Und im Finanzbericht 2022 des Bundesministerium der Finanzen heißt es nun: „Die Fünfte Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz wird verkündet. Damit wird der Höchstrechnungszins ab 1. Januar 2022 auf 0,25 Prozent gesenkt.“ 

Was ist der Höchstrechnungszins?

Der Höchstrechnungszins gilt bei Produkten aus dem Spektrum der Lebensversicherung. Darunter etwa Kapitallebens- oder Rentenversicherungen. Versicherer dürfen Kunden einen bestimmten Zinssatz auf ihre Sparanteile im Beitrag zusagen. Genauer: Auf den Anteil ihrer Beiträge, den Versicherer dazu nutzen, um sicherzustellen, dass die Versicherer ihre Verpflichtungen gegenüber den Kunden einhalten können. Der Höchstrechnungszins limitiert, wie viel das sein darf. Diese Garantie gilt von Vertragsbeginn an. Das berichtet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Warum sinkt der Höchstrechnungszins?

Zwei Gründe dafür, warum der Höchstrechnungszins sinkt, sind in Frankfurt am Main zu finden. Dort sitzen die Europäische Zentralbank, die den Leitzins der Euro-Zone seit einigen Jahren bereits konsequent auf 0,0 Prozent hält, sowie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Sowohl die Bafin als auch die Deutsche Aktuarsvereinigung (DAV) aus Köln schlagen unabhängig voneinander den neuen Höchstrechnungszins vor. Das letzte Wort hat jedoch stets das Bundesministerium der Finanzen. Laut § 65 des Versicherungsaufsichtsgesetzes bilden die Renditen der 10-jährigen europäischen Staatsanleihen die Grundlage zur Neuberechnung des Höchstrechnungszinses. Dieser darf nicht höher sein als 60 Prozent der betroffenen Renditen. 

So betrifft der Höchstrechnungszins die Kunden

Ein verringerter Höchstrechnungszins betrifft alle Verträge in der Lebensversicherung, die Kunden nach seinem Inkrafttreten abschließen. Für Bestandskunden bleibt demnach alles beim Alten. Eine solche Absenkung bedeutet jedoch vor allem eines: die garantierte Leistung für künftige Kunden schrumpft. Je länger die Laufzeit des Vertrags, umso stärker bekommen die Kunden den geringeren Höchstrechnungszins zu spüren.

Heute für ein sicheres Morgen vorsorgen

Clevere Kunden nutzen noch den höheren Rechnungszins bis zum 31.12.2021, um für ihr Alter vorzusorgen.  Denn wer bis zur Garantiezinsabsenkung 2022 wartet, verschenkt möglicherweise bares Geld. Bleibt also nur eine Frage: Welche Art von Altersvorsorge passt am besten zu Ihnen? Hier gibt es Antworten: https://www.wwk-rechnungszinssenkung.de/

Titelbild: © Jacob Lund /stock.adobe.com

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