Mit Inflationsausgleich zu mehr Altersvorsorge

300 Milliarden Euro: So schwer sind die Entlastungspakete, die die Bundesregierung für die Bürger Deutschlands geschnürt hat. Eine der vielen Maßnahmen ist der sogenannte Inflationsausgleich. Was steckt genau dahinter und wie können Kunden ihn für die Altersvorsorge nutzen?

Der Inflationsausgleich

„Wir entlasten Deutschland“ – soweit das große Versprechen der Bundesregierung. Im Beitrag „Die Substanzstrategie“ haben wir bereits einen Überblick über alle Entlastungen gegeben, nun aber geht es speziell um den Inflationsausgleich. Die Rahmenbedingungen sind bekannt: 2020 sorgte die Coronavirus-Pandemie für globale Disruption, Lieferketten brachen zusammen, Preise schossen in die Höhe. Der Krieg in der Ukraine erschwerte die Lage noch zusätzlich. Vonseiten der Bundesregierung kam daraufhin ein Maßnahmenpaket, dessen Bestandteile für weitflächige Entlastungen sorgen sollen. Einer dieser Bestandteile ist der Inflationsausgleich.

Die Inflationsausgleichsprämie

Zu den Maßnahmen im Rahmen der Inflationsbekämpfung gehört die sogenannte Inflationsausgleichsprämie. „Der Bund ist bereit, bei zusätzlichen Zahlungen der Unternehmen an ihre Beschäftigten einen Betrag von bis zu 3.000 Euro von der Steuer und den Sozialversicherungsabgaben zu befreien“, lautete Punkt 10 des Beschlusses.

Der Begünstigungszeitraum ist zeitlich befristet und gilt vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024. Innerhalb dieses Zeitraums sind Zahlungen der Arbeitgeber bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei. Diese können den Beitrag auch in mehreren Teilbeträgen auszahlen. Außerdem wichtig: Es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Es gibt keine Regelung, die eine Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie erzwingt.

Einkommenssteuer

Nummer zwei auf der Liste der Maßnahmen zur Inflationsbekämpfung ist eine Änderung beim Einkommenssteuertarif. Kurz gesagt, werden Löhne und Gehälter jetzt nicht höher besteuert, insoweit ihr Anstieg lediglich die Inflation ausgleicht.

„Soli“ und Grundfreibetrag

Weiter geht es mit dem Solidaritätszuschlag: Dieser ist seit Anfang 2021 für viele Deutsche entfallen – der Grund dafür war eine Anhebung der Freigrenzen. Damit geht es im Jahr 2023 noch weiter, die Freigrenze steigt zunächst auf 17.543 Euro und im Jahr 2024 dann auf 18.130 Euro.

Und zuletzt stieg auch der steuerliche Grundfreibetrag. Im laufenden Jahr stand ein Plus von 561 Euro auf 10.908 Euro auf dem Papier. Eine weitere Anhebung wird 2024 folgen.

Kindergeld & Kinderfreibetrag

Und zuletzt hat die Bundesregierung das Kindergeld angehoben, um Familien „in Zeiten außergewöhnlicher Belastungen zu unterstützen“. Seit dem 1. Januar 2023 erhalten Familien pro Kind und Monat 250 Euro. Von Armut betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten seit dem 1. Juli 2022 außerdem 20 Euro zusätzlich im Monat. Dieser Sofortzuschlag gilt als erster Schritt der Bundesregierung auf dem Weg zur Einführung einer Kindergrundsicherung.

Außerdem steigt der Kinderfreibetrag. Rückwirkend zum 1. Januar 2022 beträgt er 8.548 Euro (plus 160 Euro), steigt zum 1. Januar 2023 um weitere 404 Euro und soll ab dem 1. Januar 2024 schließlich 9.312 Euro betragen.

Ersparnis für die Altersvorsorge

Für Versicherungsmakler eignen sich all diese Veränderungen, um in der Beratung das Thema „Inflation“ aufzugreifen und gemeinsam mit den Kunden zu ermitteln, wie diese das so freigewordene Ersparte in eine bessere Altersvorsorge investieren können. Weil die aufgeführten Maßnahmen für verschiedene Kunden unterschiedlich realisiert werden, kommen Makler um die individuelle Betrachtung des Ganzen nicht herum.

Die WWK unterstützt dabei mit ihrer Substanzstrategie: Es geht nicht darum, mehr Altersvorsorge aufzubauen als man braucht, sondern die Substanz der Altersvorsorge in einem sinnvollen Maß zu halten. Mit dem Budget-Rechner von der WWK können Makler auch jetzt schon ermitteln, wie hoch die Ersparnis der Kunden im Jahr 2024 ist.

„Dieser Ansatz ist in Zusammenarbeit mit Vertriebsgruppen entstanden“, sagt Maximilian Backhaus, Vertriebsdirektor Sonderdirektion bei der WWK. „Viele machen sich Gedanken darüber, wie sie ihre Lebenshaltung gestalten können. Gerade jetzt ist es für alle Kundinnen und Kunden wichtig, über eine Erhöhung der Sparrate nachzudenken. Dies ist zwingend notwendig, um das Ziel zu erreichen, die Versorgungslücke zu schließen.“

Titelbild: © Jacob Lund / stock.adobe.com

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