So sichert man Kinder richtig ab

Ein umfassender Versicherungsschutz ist für Familien von entscheidender Bedeutung, um finanzielle Sicherheit und Stabilität im Alltag zu gewährleisten. Ob unvorhergesehene Ereignisse wie Krankheiten, Unfälle oder Sachschäden – die richtige Absicherung hilft, solche Belastungen zu bewältigen und langfristige Risiken zu minimieren. In diesem Artikel beleuchten wir die wichtigsten Versicherungen für Familien und geben praktische Tipps, wie man den passenden Versicherungsschutz findet.

Haftpflichtversicherung

Kinder sind in aller Regel bis zum Ende der ersten Ausbildung über die Eltern mitversichert und benötigen keine eigene Haftpflichtversicherung. Der Fokus richtet sich bei Haftpflichtschäden aber meist ohnehin auf Kinder unter 7 Jahren (bzw. im Straßenverkehr unter 10 Jahren), denn die sind nicht deliktfähig. Das bedeutet: Sie können für Schäden, die sie anrichten, nicht zur Rechenschaft gezogen werden. In Ausnahmefällen müssten zwar die Eltern einspringen, wenn die ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Allerdings ist es besser, wenn die Kinder über die private Haftpflichtversicherung auch als Deliktunfähige mit geschützt sind. Die WWK Privathaftpflichtversicherung plus bietet eine Deckung bis zu 100.000 Euro Versicherungssumme für den Fall an, dass die Kinder einen Schaden anrichten, der eigentlich nicht versichert ist.

Vermögensaufbau und Sicherheit

Die Eltern sollten sich frühzeitig Gedanken um einen Kapitalaufbau für den Nachwuchs machen: Geld etwa für die erste eigene Wohnung oder den Führerschein. Zusätzlich ist es wichtig, das Unfallrisiko von Kindern und Jugendlichen umfassend abzusichern, damit im schlimmsten Fall eine finanzielle Basis gelegt ist, wenn das Leben nach einem Unfall anders verläuft als geplant. Die WWK hat mit der WWK Premium FondsRente Kids 2.0 die passende Lösung für Eltern und Großeltern. Die fondsgebundene Rente ermöglicht es, die Renditechancen aus 100 Top-Fonds und verschiedenen Themenbaskets zu nutzen. Ein Fokus liegt neben den geringen Kosten auf der hohen Flexibilität. Die Eltern (und später auch die Kinder als Sparer selbst) können die Beiträge jederzeit selbst anpassen, sie können Kapital entnehmen oder zusätzliches Kapital anlegen.

Im Rahmen des WWK StarterPaket Kids 2.0 können Eltern einen Abenteurerschutz über die WWK Unfallversicherung plus für die Kinder vereinbaren. Damit bekommen Eltern eine Unfallleistung mit einer hohen Progression von 600 Prozent, ein Unfall-Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld, eine Kapitalleistung bei Eintritt schwerer Krankheiten auch eine Verdopplung der Invaliditätssumme bei Vollinvalidität durch einen Schulunfall.

Ein weiterer exzellenter Baustein für die Absicherung der Kinder im Rahmen der WWK Premium FondsRente Kids 2.0 ist die sogenannte BioRisk-Option. Die versicherten Kinder haben die Möglichkeit, später eine Berufsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsversicherung abzuschließen. In beiden Fällen ist das ohne eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich, weil bereits bei Abschluss der WWK Premium FondsRente Kids 2.0 lediglich fünf einfache Gesundheitsfragen beantwortet wurden.

Zahnzusatzversicherung

Teurer Zahnersatz – der bei den meisten Erwachsenen das Motiv zum Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung darstellt – ist bei Kindern in der Regel kein Problem. Anders sieht es bei kieferorthopädischen Behandlungen aus. Was die gesetzliche Kasse übernimmt, hängt davon ab, welche „kieferorthopädische Indikationsgruppe” (KIG) indiziert ist. In den Gruppen 1 und 2 geht es vor allem um kleinere Korrekturen. Bei denen wird die Behandlung von den Kassen nicht getragen. Nur in den Gruppen 3 bis 5 übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten. Allerdings nur für eine wirtschaftliche und zweckmäßige Behandlung. Wer für sein Kind eine hochwertigere Versorgung wünscht, muss die Kosten selbst tragen – oder aber eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Vermittler sollten dieses Thema unbedingt in den Fokus nehmen, denn die Zahnzusatzversicherung ist in Familien ein perfekter Türöffner für weiteres Geschäft.

Auslandskrankenversicherung

Ein Urlaub kann abrupt zu Ende sein, wenn einem Kind im Urlaub etwas zustößt. Noch schlimmer ist das ungeplante Urlaubsende aber, wenn es in einem finanziellen Desaster endet, weil bei einem Auslands-Urlaub kein ausreichender Krankenschutz bestand. Denn die Kosten etwa für einen Krankenhausaufenthalt im Ausland können schnell bei einigen tausend Euro liegen, die Familien selbst zahlen müssen, wenn sie nicht – ausreichend – versichert sind. Ganz zu schweigen von Rücktransportkosten, wenn sie nicht mehr selbst nach Hause reisen können. Trotz Sozialversicherungsabkommen mit einigen europäischen Urlaubsländern bleiben Familien am Ende vielleicht auf einem erheblichen Teil der Kosten sitzen. Für diese Unglücksfälle und unerwarteten Erkrankungen gibt es Auslandsreisekrankenversicherungen. Für Reisen bis zu 6 Wochen gibt es Standardpolicen für den Urlaub außerhalb Deutschlands. Und der Schutz ist schon für ein paar Euro im Jahr zu bekommen.

Absicherung ist mehr als Versicherung

Es ist ein Thema für Familien mit Kindern, mit dem sich niemand gerne beschäftigt: Aber es ist genauso wichtig wie der passende Versicherungsschutz. Die Antwort auf die Frage, was nach dem eigenen Tod mit dem minderjährigen Kind passiert, wenn man sich selbst nicht mehr kümmern kann. Für den Fall, dass beide Elternteile vor Eintritt der Volljährigkeit des Kindes gleichzeitig oder nacheinander versterben, hat das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eine Regelung getroffen: Das Familiengericht ordnet von Amts wegen Vormundschaft über das Kind an. Auf die Frage, wer Vormund des Kindes wird, können die Eltern aber zu Lebzeiten Einfluss nehmen. Machen die Eltern von diesem Gestaltungsrecht keinen Gebrauch, sucht das Familiengericht eine Person aus. Meist – aber nicht notwendigerweise – kommen Familienmitglieder in die engere Wahl. Mit einer Sorgerechtsverfügung können Eltern bestimmen, wer für den Fall der Fälle als Vormund eingesetzt werden soll. Haben Eltern einen Vormund (bzw. Ersatzvormund) bestimmt, so muss das Familiengericht ihn auch ernennen. Eine wichtige Ausnahme: Vollwaisen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können der Bestellung des Vormundes widersprechen.

Titelbild: © skif / stock.adobe.com

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