Update bei der Basisrente: Wie der Staat das Sparen fördert

Schon die alte Bundesregierung wollte einen Gesetzentwurf für eine Rentenversicherungspflicht für Selbstständige vorlegen. Als die Große Koalition die Segel streichen musste, blieb dieses Vorhaben bestehen. Für Selbstständige bedeutet das: Sie haben noch die Wahl, sich privat selbst abzusichern.

Versicherungspflicht für Selbstständige

Auch wenn die große Koalition die Geschicke der Bundesrepublik nicht länger steuert, ist die Rentenversicherungspflicht für Selbstständige keinesfalls vom Tisch. Auch die Ampelkoalition hat das Thema im Koalitionsvertrag festgehalten. Konkret geht es um eine Rentenversicherungspflicht für alle neuen Selbstständigen, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem unterliegen. Sofern diese kein privates Vorsorgeprodukt wählen, sollen sie in der gesetzlichen Rentenversicherung landen. Die Basisrente stellt für Selbständige als privates Vorsorgeprodukt eine sinnvolle Alternative zur gesetzlichen Rentenversicherung dar.

Die Rürup-Rente im Überblick

Im alltäglichen Gebrauch ist die Basisrente auch als Rürup-Rente bekannt. Sie kam 2005 auf den Markt und war als steuerlich begünstigte Form der privaten Altersvorsorge gedacht. Hauptsächlich sollten Selbstständige und Freiberufler von ihr profitieren. Allerdings profitieren generell alle einkommenssteuerpflichtigen Berufsgruppen mit einem hohen Einkommen.

Ein großer Vorteil dabei: Versicherte können Beiträge und Zuzahlungen unter gewissen Rahmenbedingungen als Sonderausgaben in der Steuererklärung absetzen. Dabei sind Zuzahlungen jederzeit einfach und bequem möglich. Das bedeutet, Kunden haben die Möglichkeit, abgestimmt auf die aktuelle Lebenssituation jedes Jahr den Steuervorteil optimal auszunutzen.

Insgesamt stieg die Zahl der Deutschen mit einer Basisrente zwischen 2010 und 2021 von 1,3 auf 2,5 Millionen.

Staatliche Förderung

Die staatliche Förderung bedeutet für Kunden gleich einen doppelten Steuervorteil. Das geht bei den bereits erwähnten Sonderausgaben los: Kunden können einen förderfähigen Höchstbeitrag von 24.101 Euro von ihrer Steuer absetzen (Stand 2022). Bei zusammen veranlagten Ehepartnern sind es 48.202 Euro. Ab 2023 steigt dieser Maximalbeitrag sogar noch.

Der zweite Vorteil besteht darin, dass der persönliche Steuersatz in der Rentenphase in der Regel deutlich niedriger ist als in der Ansparphase. In der Rentenphase müssen Kunden derzeit nur 82 Prozent ihrer Rente versteuern. Dieser Anteil steigt bis 2040 um ein Prozent pro Jahr, bis die Rente voll versteuert wird.

So funktioniert die Steuerrückerstattung

Bei der WWK erhalten Kunden, die eine Basisrente abschließen, zum Jahresanfang jeweils eine automatische Bescheinigung darüber, welche Beiträge sie im Vorjahr geleistet haben. Diesen Beitrag müssen Kunden einfach in ihrer Steuererklärung unter Vorsorgeaufwendungen angeben.

Highlights

Und was macht gerade die WWK BasisRente invest 2.0 so gut? Neben der hohen steuerlichen Förderung durch den Staat haben Kunden Zugriff auf 100 Top-Fonds und moderne Themenbaskets. Sie profitieren von besonders kostengünstigen Anteilsklassen, können auf nachhaltige Investments in verschiedensten Anlageklassen zugreifen und haben einen der höchsten garantierten Rentenfaktoren auf das Gesamtguthaben am Markt. Kunden haben die Möglichkeit, auch in der Rentenphase von den Performance-Chancen der Kapitalmärkte zu profitieren, mit einem Teil ihres Rentenkapitals. Und das mit freier Fondsauswahl.

Die WWK BasisRente gibt es in in zwei Varianten: Einmal mit und einmal ohne Beitragsgarantie. In der WWK BasisRente invest protect 2.0 gibt es eine wählbare Bruttobeitragsgarantie von 50 bis 80 Prozent.

Weitere Informationen dazu finden Interessierte unter dem nachfolgenden Link und im Kick-Off Webinar am 14. Oktober um 9:30 Uhr oder 13:30 Uhr. Jetzt hier anmelden!

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