Sparbuch, Immobilien, vermögenswirksame Leistungen. Was steckt hinter der „Nummer Drei“ der beliebtesten Geldanlagen der Deutschen und was kann die WWK Vermögensbildungspolice?
Was sind vermögenswirksame Leistungen?
Im Kern sollen vermögenswirksame Leistungen den Arbeitnehmern dabei helfen, ein Vermögen aufzubauen. Es handelt sich um Geldleistungen, die für gewöhnlich ein Bestandteil des Arbeitslohns sind und direkt in die vom Arbeitnehmer gewählte Anlageform fließen. Laut der BaFin fördert der Staat die Vermögensbildung der Arbeitnehmer, die mit ihrem Arbeitgeber sogenannte VL vereinbart haben, auf Grundlage des Fünften Vermögensbildungsgesetzes. Arbeitnehmer haben das Recht, eine vermögenswirksame Anlage eines Teils ihres Arbeitslohns vom Arbeitgeber zu verlangen und können dabei zwischen verschiedenen Sparformen wählen, für die jeweils der Beitrag von ihrem Grundgehalt abgeht.
„Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlegt.“ – §2 Fünftes VERMÖGENSBILDUNGSGESETZ
Monatlich lassen sich so maximal 40 Euro zurücklegen. Das sieht überschaubar aus, aber je nach Einkommen des Sparers schießt der Staat etwas bei. Kommen dazu noch einige Sparmaßnahmen „aus eigener Tasche“, summiert sich das Ganze auf.
Welche Unterarten gibt es?
Arbeitnehmer können aus einer großen Auswahl verschiedener Anlageformen wählen. Gängige Formen sind der VL-Banksparplan, der Fondssparplan, der Bausparvertrag und die Baukredittilgung. Im Vermögensbildungsgesetz sind unter anderem Wertpapier-Kaufverträge, Beteiligungs-Kaufverträge, Kapitalversicherungsverträge und mehr aufgelistet. Arbeitnehmer, die unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze liegen, profitieren je nach Anlageform von der Arbeitnehmersparzulage, einer zusätzlichen staatlichen Förderung.
Die Arbeitnehmersparzulage
Je nachdem, welche Anlageform der Arbeitnehmer wählt (und in welcher Einkommensklasse er liegt), unterscheidet sich die Höhe der Förderung. Eine solche Zulage gibt es für VL-Fondssparpläne, Bausparpläne und die Baukredittilgung, allerdings nicht für VL-Banksparpläne. Die Grenzen verlaufen wie folgt:
- VL-Fondssparpläne: Das zu versteuernde Einkommen beträgt maximal 20.000 Euro, bei Verheirateten 40.000 Euro. Es ist eine Sparzulage von 80 Euro möglich, 160 Euro für Verheiratete.
- VL-Bausparverträge und Baukredittilgung: Hier liegt die Grenze für das zu versteuernde Jahreseinkommen bei 17.900 Euro, für Verheiratete 35.800 Euro. Maximal erhalten Sparer 43 Euro pro Jahr, Verheiratete 86 Euro.
Weitere Details dazu gibt es bei der BaFin.
Wer profitiert von vermögenswirksamen Leistungen?
Eigentlich profitieren rund 20 Millionen Arbeitnehmer innerhalb der Bundesrepublik von diesen vermögenswirksamen Leistungen. Zu diesem Schluss kam eine Studie der Steinbeis-Hochschule im Auftrag der European Bank for Financial Services (ebase). Problematisch dabei: Rund sieben Millionen Deutsche nutzen die ihnen zur Verfügung stehenden Maßnahmen nicht. Grob gerechnet sind das etwa 1,6 Milliarden Euro im Jahr, die den deutschen Sparern entgehen. Dabei gibt es deutliche regionale Differenzen.
Weiterhin können Arbeitgeber nicht nur für sich selbst, sondern auch für ihre Angehörigen vermögenswirksame Leistungen anlegen. Laut dem Vermögensbildungsgesetz gehören dazu:
- Nicht dauernd getrennt lebende Ehegatten oder Lebenspartner des Arbeitnehmers.
- In § 32 Absatz 1 des Einkommenssteuergesetzes genannte Kinder, die zu Beginn des maßgeblichen Kalelenderjahrs das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten oder die in diesem Kalenderjahr lebend geboren wurden.
- Eltern oder ein Elternteil des Arbeitnehmers, wenn der Arbeitnehmer als Kind die Voraussetzungen von Punkt 2 erfüllt.
Geldgeschenke vom Arbeitgeber
Wie die AssCompact berichtet, unterschätzen sowohl Kunden als auch Vermittler das Thema vermögenswirksame Leistungen oftmals deutlich. VL seien zu kleinteilig für einen wirksamen Vermögensaufbau. Bei einer regelmäßigen Anlage aber und mit tatkräftiger Unterstützung des Zinseszinseffekts sei es möglich, über einen gewissen Zeitraum ein echtes Vermögen aufzubauen – und das quasi geschenkt. Ein Werkzeug dafür ist die WWK Vermögensbildungspolice. Alle Informationen dazu finden Sie unter diesem Link.
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