Elektroautos: Die Innovationsprämie im Detail

Bis 2050 will die Europäische Union die Schadstoffemissionen auf dem Kontinent drastisch verringern. Ein Ansatz hierfür sind Elektroautos. Diese sollen durch noch höhere Förderungen eine höhere Verbreitung finden.

Absatz von E-Autos steigt rasant an

Fest steht vor allem eines: E-Autos erfreuen sich wachsender Beliebtheit am Markt. Das zeigt zum Beispiel ein Blick auf die Zahl der Neuzulassungen rein batteriegetriebener Elektroautos (BEV). In fast allen Ländern der Europäischen Union stiegen sie deutlich und Deutschland ist sogar Vorreiter: kein anderes Land ließ 2021 so viele neue E-Autos zu wie die Bundesrepublik. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) in Wiesbaden mitteilte, nahm auch der Außenhandel mit Elektroautos zu – und zwar sowohl auf Import- als auch auf Exportseite. Der Anteil von Verbrenner-Autos ließ auf beiden Seiten merklich nach.

Quelle: Statista

Zuschüsse von der Bundesregierung

Aktuell plant die Bundesregierung, die Förderung von Elektromobilität stärker auf den Klimaschutz auszurichten. Das geschieht bereits seit einiger Zeit durch den sogenannten Umweltbonus. Dabei handelt es sich um einen gemeinsamen Beitrag von Bundesregierung und Industrie, der den Absatz von elektrisch betriebenen Fahrzeugen, neuen wie jungen gebrauchten, stärken soll. Laut der Bundesregierung soll der Bonus außerdem eine Antwort auf die wachsenden Herausforderungen im Klimaschutz darstellen.

Hinzu kommt die Innovationsprämie, die den Umweltbonus quasi erweitert. Durch sie ist der staatliche Anteil am Umweltbonus nun doppelt so hoch. Ab dem Jahr 2023 sollen nur noch Elektrofahrzeuge eine Förderung erhalten, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Die Definition dafür soll auf dem elektrischen Fahranteil und der elektrischen Mindestreichweite basieren. „Bis zu der Neuaufstellung sichern wir aber Kontinuität und verlängern die derzeitige Innovationsprämie bis Ende 2022“, sagt Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck dazu. Eine bereits geltende Förderrichtlinie gilt in aktualisierter Form bereits ab dem 1. Januar 2022.

Elektrofahrzeuge im Überblick

Die Bundesregierung definiert Elektrofahrzeuge auf Basis von § 2 des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG). Darauf aufbauend sind die folgenden Fahrzeugtypen förderfähig:

  • reine Batterieelektrofahrzeuge
  • von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (Plug-in-Hybride)
    Brennstoffzellenfahrzeuge
  • Fahrzeuge, die höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder eine rein elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern haben

Wichtig ist außerdem, dass es sich bei dem Fahrzeug entweder um einen Neuwagen mit einer Zulassung jünger als der 3. Juni 2020 oder um einen Gebrauchtwagen, zugelassen nach dem 4. November 2019, handelt. Die Fahrzeuge müssen zudem auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) befinden. Eine Übersicht für Einzel- oder Gruppenanträge gibt es unter diesem Link.

Quelle: Statista

9.000 Euro für einen E-Wagen

Im Jahr 2022 erhalten Käufer von rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen bis zu 9.000 Euro Förderung. Der Bund übernimmt davon 6.000 Euro. Wer einen Plug-in-Hybrid fährt, kann immerhin auf maximal 6.750 Euro zählen, wobei der Staat hier 4.500 Euro übernimmt. Im kommenden Jahr 2023 greift dann ein neues Fördermodell.

Förderung bis 2025

Berechtigt zur Förderung sind alle Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein Neufahrzeug zugelassen wird. Außerdem müssen sie sich verpflichten, das Fahrzeug mindestens sechs Monate lang zu halten. Alle Zuwendungen gehen an den Antragsteller. Nach aktuellem Stand gilt die Innovationsprämie bis zum 31. Dezember 2022, der Umweltbonus wird dagegen noch bis 2025 fortgeführt – oder bis zu dem Zeitpunkt, da alle Fördermittel ausgeschöpft sind.

Titelbild: ©Med Photo Studio/ stock.adobe.com

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