Grundfreibetrag, Mindestlohn, Bürgergeld: Die wichtigsten finanziellen Änderungen 2024

Zum 1. Januar 2024 sind zahlreiche Änderungen in Kraft getreten, die sich bei den Bürgern finanziell auswirken werden. Einige von ihnen dürften künftig etwas mehr Geld in der Tasche haben, zum Beispiel durch die Erhöhung des Grundfreibetrages bei der Einkommensteuer. Welche anderen Neuerungen stehen dieses Jahr an? Wir fassen die wichtigsten Änderungen für Euch zusammen.

Der Grundfreibetrag steigt

Bis zum Grundfreibetrag müssen Bürger in Deutschland keine Einkommensteuer zahlen. Wenn dieser steuerliche Freibetrag erhöht wird, fällt entsprechend auf ein etwas geringeres Einkommen die Steuer an. Zum 1. Januar 2024 ist der Freibetrag auf 11.604 Euro angehoben worden. Ebenfalls gestiegen ist das zu versteuernde Einkommen, ab dem der Spitzensteuersatz von 42 Prozent berechnet wird. Nun wird der Steuersatz ab einem Einkommen von 66.761 Euro fällig.

Erhöhung des Mindestlohns

Von einer weiteren finanziellen Änderung zum 1. Januar 2024 sind mehrere Millionen Arbeitnehmer betroffen, insbesondere im sogenannten Niedriglohnsektor. Es wurde beschlossen, dass der Mindestlohn um 0,41 Euro steigt. Er muss jetzt – branchenübergreifend – bei 12,41 Euro liegen. Für Beschäftigte in der Pflege wird der Mindestlohn ebenfalls angehoben, allerdings erst ab 1. Mai. Er stellt sich je nach Ausbildungsgrad wie folgt dar:

  • Pflegehilfskräfte: 15,50 Euro
  • Qualifizierte Pflegehilfskräfte: 16,50 Euro
  • Pflegefachkräfte: 19,50 Euro

Anhebung der Einkommensgrenze

Besonders interessant für Sparer ist das deutliche Anheben der Einkommensgrenzen, die zum Erhalt der Arbeitnehmersparzulage herangezogen werden. Bisher bekamen ausschließlich Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen die staatliche Zulage, wenn deren Einkommen 17.900 Euro (Ledige) bzw. 35.800 Euro (Verheiratete) nicht überschritt. Seit dem 1. Januar sind diese Einkommensgrenzen auf 40.000 Euro bzw. 80.000 Euro deutlich angestiegen. Das führt dazu, dass jetzt schätzungsweise fast 14 Millionen Bundesbürger einen Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage haben.

Bürgergeld-Empfänger erhalten nun 563 Euro monatlich

Neben dem Mindestlohn wurde ebenfalls zum 1. Januar 2024 das Bürgergeld angehoben. Bei Alleinstehenden stieg der Betrag um monatlich 61 Euro auf nun 563 Euro. In einer Partnerschaft lebende Erwachsene erhalten jeweils 506 Euro und Kinder abhängig vom Alter zwischen 357 und 471 Euro.

Mindestens 649 Euro für Auszubildende

Etwas mehr Geld in der Tasche haben ab diesem Jahr ebenfalls eine Reihe von Auszubildenden, zumindest diejenigen, deren Ausbildungsvergütung sich an der Mindestgrenze orientiert. Die Mindestvergütungen sind gestaffelt nach Ausbildungsjahr und sehen ab 2024 wie folgt aus:

  • 1. Lehrjahr: 649 Euro
  • 2. Lehrjahr: 766 Euro
  • 3. Lehrjahr: 876 Euro
  • 4. Lehrjahr: 909 Euro

Entgeltgrenze Minijobs steigt auf 538 Euro pro Monat

Etwas mehr Geld erhalten ab sofort sogenannte Minijobber. Die bisherige Entgeltgrenze von 520 Euro pro Monat wurde auf 538 Euro monatlich angehoben. Auch Rentner werden vermutlich in diesem Jahr etwas mehr Geld zur Verfügung haben, wobei die exakte Rentenanpassung noch nicht beschlossen ist.

Finanzielle Änderungen in der Beratung ansprechen

Innerhalb der Beratungstätigkeit ist es für Vermittler sinnvoll, gegenüber den Kunden die aktuellen finanziellen Änderungen ab Jahresbeginn anzusprechen. Eine Reihe von Menschen wird noch nicht mitbekommen haben, dass zum Beispiel die Einkommensgrenze für die Arbeitnehmersparzulage angehoben wurde. Wer etwas mehr Geld zur Verfügung hat, möchte und kann davon eventuell einen Teil zum Vermögensaufbau verwenden.

Titelbild: © Geber86 / stock.adobe.com

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