Reiserücktrittsversicherung: Lohnt sich das?

Pandemie und Preissteigerungen hin oder her: Die Menschen haben Lust auf Urlaub – auch jetzt, in der beginnenden Nachsaison. Zusammen mit der Reisebuchung kommt auch das Thema Versicherungen auf die Tagesordnung – und vor allem die Reiserücktrittsversicherung ist ein Thema in diesen unsicheren Zeiten.

Was leistet eine Reiserücktrittsversicherung?

Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Stornogebühren, wenn der Kunde oder eine der mitversicherten Personen wie etwa die Kinder aus einem versicherten Grund vor Reisebeginn ihren Urlaub absagen muss. Die versicherten Gründe sind in den Vertragsbedingungen festgelegt – sie reichen von Schäden am Eigentum (beispielsweise nach einem Einbruch in die Wohnung) über die unerwartete Kündigung des Jobs bis hin zum Katalog der medizinischen Gründe. Das können zum Beispiel Unfälle sein oder Erkrankungen, Komplikationen in der Schwangerschaft oder eine Impfunverträglichkeit. „Corona“ als Infektion ist erst einmal nicht explizit mitversichert, fällt aber in der Regel bei Symptomen unter die versicherten Erkrankungen. Infizieren Urlauber sich vor der Reise also an Corona und erkranken an dem Virus, erstattet die Reiserücktrittsversicherung die Stornokosten.

Und wenn Corona die Reisepläne durchkreuzt?

Derzeit ist die Corona-Lage ja entspannt, aber das könnte sich im Herbst natürlich ändern und damit auch die Reisepläne vieler Urlauber durchkreuzen. Grundsätzlich gilt aber: Erkrankt man nicht selbst an Corona und ist damit versichert, ist die Pandemie an sich meist kein Grund für einen versicherten Reiserücktritt – etwa bei einem Einreiseverbot oder einem Flugverbot in die Urlaubsregion. Denn die allgemeinen Folgen der Pandemie erlauben keinen versicherten Reiserücktritt. Das legen viele Versicherer auch in den Bedingungen explizit fest. Und auch eine Reisewarnung der Bundesregierung stellt kein versichertes Ereignis dar. Selbst bei einer Quarantäne sind enge Grenzen gesetzt, damit sie zum versicherten Ereignis wird. Hier zahlen nur Versicherungen, die einen erweiterten Corona-Schutz anbieten und bei denen schon die individuelle Quarantäne-Anordnung eine Leistungspflicht auslöst.

Reiseabbruchversicherung

Haben Urlauber ihre Reise bereits angetreten und müssen sie abbrechen, treten zwei Probleme auf: Zum einen können sie einen Teil der Reiseleistungen nicht mehr nutzen, die sie bereits bezahlt haben. Und zum anderen entstehen Mehrkosten, weil für die vorzeitige Rückreise Zusatzkosten etwa für Flüge anfallen oder der Reisende den Aufenthalt im Hotel verlängern muss, bis er wieder reisen kann. In diesem Fall springt eine Reiseabbruchversicherung ein und trägt diese Mehrkosten.

Die Grundidee ähnelt der einer Reiserücktrittsversicherung. Der Versicherer zahlt also, wenn ein versichertes Ereignis eintritt – auch hier sind neben persönlichen Umständen medizinische Ereignisse versichert – in einem Katalog, vergleichbar dem der Reiserücktrittsversicherung. Auch die Corona-Regelungen gelten hier entsprechend. Eine individuelle Erkrankung ist immer mitversichert, eine individuelle Quarantäne-Anordnung dagegen nur dann, wenn der Versicherte seinen Schutz entsprechend erweitert.

Welche Kosten übernehmen die Versicherungen?

Diese Reiserücktrittsversicherung übernimmt alle Kosten, die den Versicherten entstehen, weil sie eine Reise aus einem versicherten Grund absagen müssen. Das sind natürlich vor allem die Stornokosten, die der Reiseveranstalter verlangt – aber auch andere Kosten übernehmen die Versicherer je nach Vertragsbedingungen. Dazu gehören zum Beispiel Mehrkosten bei verspätetem Beginn der Anreise oder Umbuchungsgebühren, wenn der Kunde die Reise lieber umbucht anstatt abzusagen. Müssen Urlauber aus einem versicherten Grund eine Reise vorzeitig abbrechen, erstattet die Reiseabbruchversicherung vor allem die Kosten für die frühzeitige Abreise und erstatten den Wert der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen.

Wie finde ich den passenden Versicherungsschutz für die Reise?

Natürlich lassen sich Reiseversicherungen auch bei der Buchung des Urlaubs „mitbuchen“ – online ebenso wie im Reisebüro. Der Vorteil: Mit der Buchung ist alles erledigt, der Reisende muss sich um nichts mehr kümmern. Der Nachteil: Oft hinterfragen Kunden die angebotenen Leistungen gar nicht – und sind vielleicht gar nicht individuell passend versichert. Oft ist der Schutz aus dem Reisebüro auch recht teuer, weil der Urlauber in Urlaubslaune keinen Beitrags- und Leistungsvergleich vornimmt.

Wer mit einem Versicherungsmakler oder -vermittler zusammenarbeitet, sollte auch dort seinen Reiseschutz abschließen. Vor allem Makler haben in der Regel Zugriff auf verschiedene Anbieter und wissen, wer individuell den besten Schutz nach den Wünschen des Kunden bietet. Vor allem aber können Vermittler aus der Praxis heraus häufig sehr gut einschätzen, welche Versicherer mit welchem Tarif im Ernstfall auch tatsächlich einen hilfreichen Service bietet. Zudem können Kunden mit dem Vermittler auch klären, ob über vorhandene Kreditkarten gegebenenfalls ausreichender Schutz vorhanden ist, die einen zusätzlichen Reiseschutz überflüssig werden lassen.

Titelbild: ©M.studio/ stock.adobe.com

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