In Deutschland sollte jeder die Möglichkeit haben, nach der Schule ein Studium aufzunehmen, ohne finanzielle Schwierigkeiten oder eine hohe Verschuldung befürchten zu müssen: Das ist der Grundsatz der Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG. Die Höhe dieser Unterstützung hängt von mehreren Faktoren ab, darunter das Einkommen und Vermögen der Studierenden sowie das ihrer Eltern.
Riester-Rente kann BAföG-Anspruch beeinflussen
Und da kommt die Riester-Rente ins Spiel. Denn vom Einkommen der Eltern werden verschiedene Freibeträge abgezogen, bis das Einkommen festgestellt wird, das für das BAföG herangezogen wird und das darüber entscheidet, ob und in welcher Höhe eine Förderung gewährt wird. Im Grundsatz gilt: Höhere Abzüge führen zu einem geringeren Elterneinkommen und das wiederum führt zu einem höheren Förderbetrag nach dem BAföG. Bei der Berechnung ziehen die BAföG-Ämter vom Einkommen unter anderem die geleisteten Einkommens- und Kirchensteuern ab sowie Pauschalen für soziale Sicherung und Beiträge zur Altersvorsorge.
Und hier kommt die Riester-Rente ins Spiel.
Geringeres Einkommen der Eltern = höherer BAföG-Anspruch der Kinder
Da sich das anzurechnende Einkommen der Eltern auch durch Beiträge zur Riester-Rente vermindert, ergibt sich die Möglichkeit, durch diese Beiträge zur ergänzenden Altersvorsorge den BAföG-Anspruch zu erhöhen oder überhaupt erst einen Anspruch zu etablieren. Es kann sich also lohnen, die Beiträge zur Riester-Rente auch freiwillig zu erhöhen. Nach dem Abschluss des Studiums der Kinder besteht die Möglichkeit, den erhöhten Beitrag zur Altersvorsorge wieder zu reduzieren.
So wird gerechnet
Beispiel für einen Studenten ohne Geschwister mit einem BAföG-Anspruch von 812 Euro monatlich
Einkommen der Eltern im Sinne des BAföG ohne Riester-Rente
Vater: 2295,58 Euro
Mutter: 833,37 Euro
Gesamt: 3128,95 Euro
Grundfreibetrag: 2415 Euro
Zusatzfreibetrag: 356,98 Euro
Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen: 356,98 Euro
BAföG für den Studenten: 455,02 Euro
Einkommen der Eltern im Sinne des BAföG mit Riester-Rente (voller Monatsbeitrag)
Vater: 2085,58 Euro
Mutter: 623,37 Euro
Gesamt: 2708,95 Euro
Grundfreibetrag: 2415 Euro
Zusatzfreibetrag: 146,98 Euro
Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen: 146,98 Euro
BAföG für den Studenten: 665,02 Euro
= plus 210 Euro monatlich im Vergleich
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