Arbeitszeiterfassung: Vier Möglichkeiten für Arbeitgeber

Arbeitgeber müssen die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter wieder aufzeichnen. Dazu hat das Bundesarbeitsgericht ein aktuelles Urteil gefällt. Welche Wege haben Arbeitgeber in diesem Rahmen?

Vorgabe aus Europa

Zum Hintergrund: Bereits im Sommer 2019 kehrte die Debatte um die Arbeitszeiterfassung zurück in den öffentlichen Diskurs. Damals hatte der Europäische Gerichtshof (EUGH) in einem entsprechenden Urteil festgelegt, dass Arbeitgeber die tägliche Arbeitszeit ihrer Beschäftigten (nicht nur die Überstunden) durch ein verlässliches und objektives System messen müssen. Damit lag es an den nationalen Gesetzgebern, diesen Richtspruch mittels entsprechender Gesetze in nationales Recht umzusetzen.

Nationale Umsetzung

Bislang ist dies nicht vollumfänglich passiert, allerdings legt das deutsche Arbeitszeitgesetz fest, dass Arbeitgeber Überstunden und Sonntagsarbeit dokumentieren müssen, nicht aber die volle Arbeitszeit. Ein neues Urteil, diesmal vom Bundesarbeitsgericht in Erfurt, hat Arbeitgeber nun dazu verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Die Konsequenzen dieser Entscheidung können, so berichtet es die Tagesschau, weitreichend sein. So könnten Betriebsräte in Unternehmen etwa auf eine elektronische Arbeitszeiterfassung pochen. Besonders weitreichende Auswirkungen hätte dies auf die Vertrauensarbeit, die sich bereits in tausenden Unternehmen durchgesetzt hat.

Tools für die Arbeitszeiterfassung

Nun stellt sich die Frage: Sobald die notwendigen Gesetze in Kraft sind, wie genau funktioniert das mit der Arbeitszeiterfassung? Hierfür bieten sich ganz unterschiedliche Werkzeuge an.

Apps

Im Zeitalter des Smartphones eignet sich für viele Arbeitnehmer eine App, da sie ihre mobilen Geräte ohnehin überall mit dabei haben. Vor einigen Jahren hatte beispielsweise das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eine entsprechende App entwickelt. Diese wird zwar nicht mehr unterstützt, allerdings stellt das BMAS den Quellcode zur Verfügung. Solche Apps sind vor allem nützlich für Mitarbeiter, die nicht im Betrieb arbeiten, für Außendienstler ist keine schriftliche Dokumentation notwendig. Gleichzeitig können dann, wenn die Beschäftigten ihre privaten Geräte nutzen (und je nach App) Datenschutzbedenken aufkommen. Wenn die jeweiligen Apps ihre Server nicht in Deutschland aufgestellt haben, kann es sein, dass sie nicht mit den hiesigen Bestimmungen konform sind. Dahingehend gilt es, das jeweilige Tool eingehend zu prüfen.

Per Hand

Die handschriftliche Methode bezieht sich etwa auf Stundenzettel oder Stechkarten. Datenschutztechnisch ist das eine sicherere Methode als die App, außerdem sind Stechkarten resistent gegen Stromausfälle und unabhängig von digitaler Technik. Dafür aber können bei der Übertragung ins IT-System Fehler entstehen, die Auswertung ist nur zeitlich verzögert möglich. Außerdem können die so erfassten Zeiten leichter manipuliert werden.

Die Chipkarte

Dabei handelt es sich hierbei um die digitale Variante der Stechuhr. Das Prinzip ist einfach: Mitarbeiter können sich mittels einer Magnetkarte an einem bereitstehenden Terminal „einchecken“ und auch „auschecken“, wenn ihre Schicht beginnt oder endet. Ein solches Terminal kommt jedoch zu einem gewissen monetären Preis, und außerdem ist diese Art der Arbeitszeiterfassung vergleichsweise unflexibel. Ein ähnliches Modell ist auch mit biometrischen Funktionen denkbar, was dann allerdings mit noch höheren Kosten für entsprechende Hardware einhergeht.

Dokumentation per Computer

Für die Erfassung der Arbeitszeit am Computer gibt es viele technische Möglichkeiten. So kann etwa ein Programm erfassen, wann der Mitarbeiter seinen Computer aktiviert, oder der Computer verfolgt die Bildschirmzeit. Ebenfalls ist eine Dokumentation per Excel-Datei oder mittels verschiedener Browser-Anwendungen möglich. Genau wie bei der Erfassung per App gilt es hier auf Datensicherheit zu achten.

Titelbild: ©Tom Schlegel I Photo/ stock.adobe.com

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