Neue Mini – und Midijob-Grenzen: Jetzt auf die Kunden zugehen

Seit letztem Oktober gilt für die sogenannte geringfügige Beschäftigung – besser bekannt als Minijob – eine höhere Grenze für den steuer- und sozialversicherungsfreien Verdienst. Angestrebt ist, dass Minijobber mit dem jeweils aktuellen Mindestlohn immer zehn Stunden die Woche arbeiten können.

Daraus wird dann die neue dynamische Geringfügigkeitsgrenze mit der folgenden Formel berechnet: Der Mindestlohn wird mit 130 vervielfacht, durch drei geteilt und auf volle Euro aufgerundet. Bei 12 Euro Mindestlohn sind das also 520 Euro (12 Euro x 130 / 3). Bei einer Erhöhung des Mindestlohns auf zum Beispiel 13 Euro pro Stunde würde sich eine Grenze von 564 Euro (13 Euro x 130 / 3) ergeben. Dieser Maßstab gilt auch bei künftigen Mindestlohnerhöhungen, die Minijobgrenze wächst also mit, anders als bei früheren Erhöhungen des Mindestlohns.

Auch Midijobs werden attraktiver

Auch für die sogenannten Midijobs ergeben sich Änderungen: Bei einem Gehalt von 521 bis 2.000 Euro besteht anders als beim Minijob Versicherungspflicht in der Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Doch in diesem Übergangsbereich werden die Sozialabgaben für die Arbeitnehmer von einer ermäßigten Bemessungsgrundlage berechnet; erst ab 2.000 Euro teilen sich Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer dann die vollen Sozialversicherungsbeiträge.

Mini- und Midijob: Altersvorsorge oft nicht ausreichend

Für Mini- und Midijobber ergeben sich damit neue Einkommensmöglichkeiten, aber ein altes Problem bleibt: die Gefahr der Altersarmut. Denn eine vernünftige Altersvorsorge lässt sich mit solchen gering entlohnten Beschäftigungen auf Dauer kaum aufbauen. Für Vermittler sind die neuen Grenzen ein guter Anlass, um vor allem auf Firmenkunden sowie Arbeitgeber zuzugehen und eine betriebliche Altersvorsorge ins Spiel zu bringen.

Betriebliche Altersvorsorge schafft finanziellen Spielraum

Der Hintergrund: Auch Minijobber und Midijobber können eine betriebliche Altersversorgung in Anspruch nehmen. Solche Leistungen können Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusätzlich zum bisherigen Gehalt vereinbaren oder sie wandeln Teile des vereinbarten Lohnes in eine betriebliche Altersvorsorge um. Im Jahr 2023 können Arbeitnehmer so immerhin bis zu 584 Euro im Monat steuerfrei und bis zu 292 Euro sozialabgabenfrei umwandeln.

Bei Minijobbern kann also das Gehalt inklusive der betrieblichen Altersvorsorge deutlich über 520 Euro liegen. Das kann bei Beschäftigten interessant sein, die kein Interesse daran haben, in ein „normales“ versicherungs- und steuerpflichtiges Arbeitsverhältnis zu gelangen: etwa Hausmänner und -frauen, die zu Hause die Kinderbetreuung übernommen haben und neben dem Hauptverdiener auch ein kleines Einkommen beisteuern wollen.

Mit einem Minijob ist das deutlich attraktiver als mit einem Midijob, der hohe Abgaben vorsieht:

Minijob Midijob
Einkommen 520 Euro
(40 Stunden/Monat)
750 Euro
(58 Stunden/Monat)
Sozialabgaben Arbeitnehmer 0 Euro 62,78 Euro
Steuern 0 Euro 150 Euro (ca. im Splittingverfahren bei Verheirateten)
Netto 520 Euro 537,13 Euro

Neben den Sozialabgaben müssen Midijobber bei einer gemeinsamen steuerlichen Veranlagung einplanen, dass bei einem gut verdienenden Partner in der Steuererklärung Einkommenssteuern fällig werden. Der Midijobber verdient zwar brutto mehr, muss aber 50 Prozent mehr arbeiten, um am Ende kaum mehr im Portemonnaie zu haben als der Minijobber. Ergänzen Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber stattdessen die 520 Euro um eine betriebliche Altersvorsorge mit 230 Euro monatlich, bleibt das ausgezahlte Nettogehalt bei 520 Euro und es fließen zusätzlich die vollen 230 Euro in eine Altersvorsorge. Auch der Arbeitgeber gewinnt hier, denn er muss zwar auf den Minijob die Sozialabgaben alleine zahlen. Diese sind in Summe aber geringer als beim Midijob, denn er zahlt auf die 230 Euro keinen Arbeitgeberanteil an Sozialabgaben.

Viele Arbeitgeber – gerade in kleineren Betrieben – kennen die verschiedenen Modelle nicht. Als Vermittler ist es deshalb sinnvoll, entsprechende Überlegungen einmal anzustoßen, um dem Firmenkunden Gehaltsoptionen für seine Mitarbeiter aufzuzeigen.

Midijob: Vorteile für alle Beteiligten herausstellen!

Auch Midijobber profitieren davon, wenn sie eine betriebliche Altersvorsorge abschließen, weil sie zusätzliche private Rentenansprüche erwerben. Die Arbeitgeber sparen hier die vollen Sozialversicherungsbeiträge, sodass auch die verpflichtende Zuzahlung von 15 Prozent zu verschmerzen ist. Denn neben dem finanziellen Bonus für den Angestellten ist eine attraktive betriebliche Altersvorsorge immer noch ein sehr gutes Argument im Kampf um Mitarbeiter. Das gilt auch und gerade im Bereich der Tätigkeiten, die klassisch im Midijob-Segment ausgeübt werden, etwa im Einzelhandel, in der Gastronomie wie auch im Gesundheitswesen.

Vermittler: nicht auf dünnes Eis begeben

Die betriebliche Altersvorsorge berührt viele steuerliche Erwägungen und Überlegungen – und damit einen Bereich, in dem Vermittler nicht beraten dürfen und auch keine Auskunft erteilen sollten. Wer sich als Vermittler professionell in der bAV aufstellen möchte, arbeitet im Idealfall mit einem Steuerberater zusammen, der die steuerrechtlichen Fragen mit dem Kunden bespricht und Antworten geben kann. Auch viele Gesellschaften bieten in diesem Bereich eine Zusammenarbeit an und unterstützen Vermittler so auf diesem dünnen Eis.

Titelbild: © Jacob Lund/stock.adobe.com

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