Entlastung beim Strom: Die Gas- und Strompreisbremse

Um die Bürger nach diversen Krisen finanziell zu entlasten, hat die Bundesregierung ein Maßnahmenbündel verabschiedet, das verschiedene Bereiche des öffentlichen Lebens betrifft. Insgesamt sind diese Maßnahmen über 300 Millionen Euro schwer. Neben dem Inflationsausgleich ist auch die Gas- und Strompreisbremse darin enthalten. Was genau hinter dieser Bremse steckt, verraten wir im Beitrag.

Die Hintergründe

Zunächst einmal gilt es mehrere Gründe dafür, warum der Strom seit vielen Monaten stets teurer wird. Wie das ZDF bereits 2022 berichtete, klagten Stromanbieter über wesentlich höhere Marktpreise und hätten die an ihre Kunden weitergeben müssen. Die hohen Beschaffungskosten für Energie hätten sich immer stärker in der Einkaufsstrategie des Unternehmens niedergeschlagen, sagte zum Beispiel Rheinenergie dazu. Seit dem Beginn des Ukraine-Kriegs hatte sich vor allem Gas massiv verteuert, was deutliche Auswirkungen auf den gesamten Energiemarkt hatte.

Im Jahr 2023 dagegen hatte ein Streik in Australien den Gaspreis hochschießen lassen. Die Befürchtung, dass es bei bedeutenden Gasexporteuren im „Land Down Under“ kommen könnte, hatte im August für ein Plus von elf Prozent gesorgt.

Die Bremsmechaniken im Überblick

Die grundlegende Frage dabei: Was ist die Gas- und Strompreisbremse? Beide Mechanismen sollen Bürgerinnen, Bürger und auch Unternehmen vor der finanziellen Belastung durch die im Zuge diverser Krisen stark gestiegenen Energiekosten befreien. Zumindest aber federn sie die steigenden Preise ab. Der Bundesregierung zufolge soll damit die Basisversorgung günstiger sein. Strom- und Gaskunden müssen dabei nichts tun, denn Energieversorger und Vermieter berücksichtigen die Entlastungen in ihren Abrechnungen.

Die Gas- und Wärmepreisbremse

Schauen wir uns beide Bremsen im Detail an. Die Gas- und Wärmepreisbremse deckelt für alle privaten Haushalte, dazu für kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr den Preis auf 12 Cent pro Kilowattstunde. Für Fernwärme sind es 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Dieser gedeckelte Preis gilt insgesamt für 80 Prozent des im September 2022 vorausgesehenen Jahresverbrauchs. Für die restlichen 20 Prozent müssen die Bürger normal zahlen. Die Regierung sieht darin einen zusätzlichen Anreiz für das Sparen von Energie.

Die befristete Gaspreisbremse soll außerdem Industrieunternehmen dabei helfen, auch in Zeiten hoher Pries die Produktion und Beschäftigung zu sichern. Der Netto-Arbeitspreis für die Kilowattstunde bekam einen Deckel von sieben Cent (Stand Januar 2023). Das betrifft 70 Prozent des Gasverbrauchs – den übrigen Verbrauch zahlen die Unternehmen zum regulären Marktpreis.

Die Gas- und Wärmepreisbremse startete im März 2023 und umfasst rückwirkend die Monate Januar und Februar.

Die Strompreisbremse

Bei der Strompreisbremse sieht ganz ähnlich aus: Sie soll einen Teil zum Absinken der Stromkosten beitragen. Private Verbraucher und Unternehmen profitieren dabei von einem 40-Cent-Deckel für den Basisbedarf von 80 Prozent des historischen Verbrauchs, gemessen am Vorjahr. Auch hier gilt: Jede Kilowattstunde, die darüber hinausgeht, müssen die Verbraucher selbst zahlen. Die Strompreisbremse trat im Januar 2023 in Kraft.

Hilfe für „Härtefälle“

Weiterhin haben Bund und Länder für diejenigen Mieterinnen und Mieter, Wohnungsunternehmen, soziale Einrichtungen sowie kleine und mittlere Unternehmen, die besonders betroffen sind, sogenannte Härtefallregelungen implementiert. Diese gelten ebenso für Krankenhäuser und stationäre Pflegeeinrichtungen. Für diese stellt der Bund insgesamt zwölf Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilitätsfonds bereit.

Zuletzt gibt es auch für Haushalte, die mit Pellet, Heizöl oder Flüssiggas heizen, spezielle Regelungen. Hierbei stehen 1,8 Milliarden Euro (maximal) aus dem Wirtschaftsstabilitätsfonds bereit. Weitere Informationen dazu stellt die Bundesregierung zur Verfügung.

Bis wann gilt die Gas- und Strompreisbremse?

Beide Entlastungsmaßnahmen sollen bis mindestens April 2024 weiterlaufen. Dies ist bereits festgelegt, teilte die Bundesregierung mit. Was danach mit der Deckelung geschieht, sei dagegen noch nicht entschieden.

Die Substanzstrategie der WWK

Für Vermittler bieten die ausführlichen Entlastungen vonseiten der Bundesregierung dazu, um das Thema „Stromsparen“ aufzugreifen und gemeinsam mit den Kunden zu evaluieren, wie die Erleichterungen in eine bessere Altersvorsorge fließen können. Da die tatsächliche Entlastung je nach Kunde unterschiedlich sein kann, gilt es hier einen genauen Blick zu haben und ein individuelles Konzept zu entwickeln.

Die WWK stellt hier den Budget-Rechner zur Verfügung. Damit können Makler errechnen, wie hoch die Ersparnis der Kunden im Jahr 2024 ist. „Dieser Ansatz ist in Zusammenarbeit mit Vertriebsgruppen entstanden“, sagt Maximilian Backhaus, Vertriebsdirektor Sonderdirektion bei der WWK. „Viele machen sich Gedanken darüber, wie sie ihre Lebenshaltung gestalten können. Gerade jetzt ist es für alle Kundinnen und Kunden wichtig, über eine Erhöhung der Sparrate nachzudenken. Dies ist zwingend notwendig, um das Ziel zu erreichen, die Versorgungslücke zu schließen.“

Titelbild: © georgerudy / stock.adobe.com

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