Geldwäschegesetz und Maklerpflichten: Das kann teuer werden!

Das war ein Paukenschlag für das Berliner Fintech Solaris: Nachdem die Finanzaufsicht festgestellt hatte, dass das Unternehmen systematisch Geldwäscheverdachtsmeldungen verspätet abgegeben hatte, verhängte die Bafin eine Geldstrafe von 6,5 Millionen Euro gegen das Unternehmen.

Geldwäschegesetz (GWG) auch bei Vermittlern ein ernstes Thema

Auch Versicherungsmakler und sogar Vertreter fallen nach § 2 Abs.1 Nr.8 GwG unter das GwG. Damit sind sie verpflichtet, die zur Bekämpfung von Geldwäsche erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Antworten auf die wichtigsten Fragen hier!

Auch Versicherungsmakler sind verpflichtet, die zur Bekämpfung von Geldwäsche erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Was bedeutet das in der Praxis?

Die Pflichten, die sich für die Vermittler aus dem GwG ergeben, lassen sich grob in vier Bereiche gliedern:

  • Dokumentierte Analyse der eigenen Geschäftstätigkeit bezüglich der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungs-Risiken. Diese sind nicht für alle Vermittler gleich zu bewerten. Der Makler, der überwiegend Schicht-3-Produkte an Neukunden vermittelt, hat etwa ein ungleich höheres Risiko als der Vermittler, der sich überwiegend im Sachversicherungsbereich im Bestand bewegt und nur gelegentlich eine Renten- oder Risikolebensversicherung vermittelt.
  • Interne Sicherungsmaßnahmen: Je nach Risiko muss der Vermittler bestimmte Maßnahmen ergreifen und beschreiben, wie er mit den konkreten Risiken umgeht. Dazu gehören Verfahrensbeschreibungen, Arbeitsanweisungen, Aufzeichnungen und Schulungen.
  • Sorgfaltspflichten: Bei der Vermittlung GwG-relevanter Verträge müssen verschiedene Sorgfaltspflichten angewendet werden. Dazu gehören unter anderem die ordnungsgemäße Identifikation des Geschäftspartners und der sonstigen am Vertrag Beteiligten, die Analyse des konkreten GwG-Risikos des Geschäftsvorfalls und die Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten.
  • Verdachtsmeldung: Ergeben sich Anhaltspunkte für das Vorliegen von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, muss der Vermittler eine Verdachtsmeldung über das Portal GoAML der FIU absetzen.

In der Praxis werden diese Pflichten oft vernachlässigt. Selbst die Identifizierung als einfachste Sorgfaltspflicht wird zum Leidwesen der Versicherer und Pools von Vermittlern oft nur sehr nachlässig gehandhabt.

Für viele Vermittler, die zwei oder mehr juristische Personen ihr Eigen nennen, die jede nach dem GwG verpflichtet sind, kommt noch die Pflicht hinzu, einen Geldwäschebeauftragten zu bestellen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Vermittler eine eigene Versicherungs- und eine getrennte Immobilienvermittlungs GmbH besitzt.

Zwei Stichworte in der Geldwäsche-Prävention sind das Risikomanagement (§ 4 GwG) und die Risikoanalyse (§ 5 GwG): Welche konkreten Pflichten treffen mich denn da als Vermittler?

Jeder Vermittler, der nach dem GwG verpflichtet ist, muss eine schriftliche Risikoanalyse erstellen (siehe oben unter Punkt eins) und die Sicherungsmaßnahmen dokumentieren (siehe oben unter Punkt zwei). Dieses muss jährlich erneuert werden, oder dann, wenn sich wesentliche Dinge in oder außerhalb des Vermittlerbetriebs ändern, wie zum Beispiel das grundlegende Geschäftsmodell.

Eine weitere Verpflichtung sind interne Sicherungsmaßnahmen (§ 6 GwG): Was muss ich denn da wie sichern?

Welche Maßnahmen konkret zu ergreifen sind, ergibt sich aus dem individuellen Risiko. In jedem Fall müssen alle im Unternehmen an der Vermittlung Beteiligten die GwG-Pflichten kennen und umsetzen. Das muss überprüft und geschult werden. Die Vorstellung des Gesetzgebers, welche Maßnahmen mindestens zu treffen sind, ergibt sich aus dem § 6 GwG.

Und was versteht man in der Praxis unter den Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten (§ 8 GwG), die mich als Vermittler treffen?

Der Vermittler muss in der Lage sein, alle wesentlichen GwG-Dokumente jederzeit der Aufsichtsbehörde gegenüber vorlegen zu können. Das betrifft zum Beispiel die Erfüllung der Sorgfaltspflichten, die Durchführung von Verdachtsmeldungen oder die Dokumentation der Sicherungsmaßnahmen. Es handelt sich dabei um streng vertrauliche Daten, die daher nach den höchsten Maßstäben des Datenschutzes zu sichern sind.

Das alles wirkt auf den klassischen Vermittler reichlich übertrieben. Wie groß ist denn die Wahrscheinlichkeit, dass ein VM im unbaren Versicherungsgeschäft mit einer BU oder einer klassischen Rentenversicherung tatsächlich in den Dunstkreis von Geldwäsche kommt?

Laut Untersuchungen aus dem Jahr 2015 müsste statistisch jeder Vermittler pro Jahr auf drei bis vier GwG-Verdachtsfälle treffen. Diese Zahl dürfte durch die Reform des Geldwäscheparagrafen im Jahr 2022 noch einmal sehr stark gestiegen sein. In unseren Seminaren nennen wir konkrete Beispiele und wie der Vermittler die Verdachtsfälle erkennen kann. Gerade Schicht-3-Produkte bieten sich für Geldwäsche an und werden dafür auch genutzt. Dabei geht es nicht nur um die professionellen Geldwäscher der organisierten Kriminalität, sondern auch um die Menschen, die sich leichtfertig, teilweise sogar als Betrugsopfer der Geldwäsche schuldig machen.

In Zukunft gilt, dass die Regulatorik in diesem Bereich durch die EU-AML-Verordnung nochmals erheblich verstärkt wird. Beispielsweise wird dann jeder Vermittler, der nicht vollkommen allein unterwegs ist, einen eigenen Geldwäschebeauftragten bestellen müssen. Der Druck rund um das Thema wird also zunehmen. Es ist daher nun dringend allen Vermittlern anzuraten, sich mit dem Thema intensiv zu beschäftigen.

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