Höhere Grenzen: Wie gesetzliche Änderungen Platz für die Rente schaffen

Gas, Strom, der Wocheneinkauf – im Laufe des vergangenen Jahres ächzten die Deutschen zunehmend unter steigenden Kosten. 2023 steuerte die Bundesregierung dann gegen diese Entwicklung. Mit einer Reihe verschiedener Maßnahmen soll die Kostenlast der Bürger sinken.

Welche sind das genau und welche Wirkung haben sie auf die private Altersvorsorge?

Anpassung der Steuerlast

Insgesamt umfassen die Entlastungspakete der Bundesregierung ein Volumen von 300 Milliarden Euro. Zunächst einmal gibt es umfassende steuerliche Erleichterungen. Die Bundesregierung hat den Einkommensteuertarif angepasst und unter anderem den Grundfreibetrag, den Kinderfreibetrag und die „Soli“-Freigrenze angehoben. Das betrifft alle einkommenssteuerpflichtigen Bürger Deutschlands, die genaue Summe ist jedoch vom Einkommen abhängig. Die Maßnahme gilt seit dem 1. Januar.

Vollständiger Abzug der Rentenbeiträge von der Einkommensteuer

Seit dem 1. Januar können deutsche Bundesbürger ihre Aufwendungen für die Altersvorsorge komplett von der Steuer absetzen. Betroffen sind hiervon Steuerzahler mit Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung, die landwirtschaftliche Alterskasse, die berufsständischen Versorgungseinrichtungen sowie in Basisrentenverträge. Genau wie oben ist auch hier die Höhe der individuellen Beiträge ausschlaggebend für die Summe der Ersparnis. Diese Aufwendungen können Versicherte als Sonderausgaben in der Steuererklärung aufführen.

Midi-Jobs

Weiterhin hat die Bundesregierung die Grenze, ab der Midi-Jobber Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen, angehoben. Vormals hatte diese Grenze bei 1.600 Euro gelegen (seit Oktober 2022), nun stieg sie auf 2.000 Euro.

Privat sparen soll sich lohnen

Der Sparer-Pauschbeitrag steigt ebenfalls dauerhaft. Dies betrifft alle Bürgerinnen und Bürger, die privat sparen, etwa für ihre Altersvorsorge. Vorher hatte er für Singles bei 801 Euro gelegen, nun sind es 1.000 Euro. Für Ehegatten und Lebenspartner beträgt er nun 2.000 Euro (vorher 1.602 Euro). Die Maßnahme funktioniert per Anpassung des Freistellungsauftrags bei der Bank oder über die Einkommensteuererklärung.

Mehr Rente

Im neuen Jahr gibt es außerdem für Rentner mehr Geld. Ab Juli sollen die Renten für Westdeutsche um etwa 3,5 Prozent steigen, im Osten ist ein Plus von 4,2 Prozent geplant. Die Zahlen sind jedoch noch vorläufig und nicht als gesichert zu betrachten.

Kindergeld und Mindestunterhalt

Für den Nachwuchs gibt es gleich mehrere Entlastungen. So erhalten Eltern im neuen Jahr 250 Euro Kindergeld pro Monat, Familien mit niedrigem Einkommen können außerdem einen Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro monatlich erhalten. Und auch der Mindestunterhalt steigt: Für Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gibt es einen Mindestunterhalt von 437 Euro (vorher 396 Euro). Bei Kindern zwischen sieben und zwölf liegt der Betrag bei 502 Euro (von vorher 455 Euro) und bei Kindern zwischen 13 und 18 bei 588 Euro (vorher 533 Euro). Weitere Informationen dazu stellt die Bundesregierung unter diesem Link bereit.

Maßnahmen bei der Energie

Weiterhin hat die Bundesregierung verschiedene Instrumente zur Deckung von Strom- und Gaspreisen in die Wege geleitet. Spätestens ab März können viele Gas- und Stromkunden mit einer Entlastung rechnen. Konkret bedeutet das:

  • Private Gasverbraucher sowie kleine und mittelständische Unternehmen sollen für 80 Prozent ihres Vorjahresverbrauchs einen Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde garantiert bekommen, für Fernwärme sind es 9,5 Cent. Für die Industrie sieht die befristete Gaspreisbremse einen Deckel von sieben Cent für die Kilowattstunde vor – für insgesamt 70 Prozent des Gasverbrauchs. Davon sind auch Krankenhäuser betroffen.
  • Beim Strom sind 40 Cent pro Kilowattstunde vorgesehen.

Diese Vergünstigungen sollen rückwirkend auch für Januar und Februar greifen. Speziell für Studenten und Fachschüler gibt es eine einmalige Pauschale von 200 Euro zur Abfederung der gestiegenen Kosten. Antragsberechtigt sind 2,95 Millionen Studierende, die zum 1. Dezember an einer Hochschule oder Universität in Deutschland eingeschrieben waren.
Außerdem müssen sich viele Vermieter ab Januar an der Klimaabgabe ihrer Mieter fürs Heizen beteiligen. Je nach Stufenmodell wird der CO2-Preis zwischen beiden Parteien aufgeteilt. Dabei gilt die Grundregel: Je weniger klimafreundlich das Haus ist, umso mehr muss der Vermieter übernehmen. Nähere Informationen dazu sowie einen Entlastungsrechner gibt es vom Bundesministerium der Finanzen.

Der Nachfolger ist gefunden

Und zuletzt scheint es endlich einen festen Termin für das 49-Euro-Ticket zu geben. Wie die Zeit berichtet, geht das Ticket ab dem 1. Mai an den Start. Dieses soll als dauerhafter Nachfolger des 9-Euro-Tickets fungieren und Bürgern den Zugang zum gesamten Nahverkehr in Deutschland gewähren.

Wie viel Kostenersparnis das bringt, hat zum Beispiel der NDR für Hannover errechnet. Ausgehend davon, dass ein Kunde sich das Jahresabo für Bus und Bahn in Hannover kauft (59,80 Euro im Monat), der spart mit dem 49-Euro-Ticket pro Jahr rund 130 Euro. Zum Vergleich: Die IsarCard für den Innenraum München kostet 63,30 Euro im Monat (Ersparnis 168 Euro).

WWK BasisRente invest 2.0

All diese verschiedenen Quellen der Ersparnis können in der Beratung ein Aufhänger dafür sein, um bestehende Verträge zu prüfen und das Portfolio des Kunden zu optimieren. Zum Beispiel im Bereich der Altersvorsorge. Denn auch wenn jetzt gerade überall der Sparkurs gehalten wird, sind immer mehr Deutsche bereit, etwas für die Zukunft beiseite zu legen. Dabei kommt es nur auf das richtige Instrument an. Wie gut sich die WWK BasisRente invest 2.0 dafür eignet, stellte erst kürzlich ein Rating von Franke & Bornberg fest.

Weitere Informationen zur WWK BasisRente invest 2.0 gibt es hier auf dem Blog. Interessiert an Details dazu, wie Kunden mit vermögenswirksamen Leistungen Geld sparen können? Hier geht es zum Beitrag.

Titelbild: © Antonioguillem / stock.adobe.com

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